Finanzpolitik nicht auf Kosten zukünftiger Generationen

26.03.2011 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Für eine Finanzpolitik im Lande ohne Schulden auf Kosten zukünftiger Generationen - Resolution der Köln Liberalen zur „präventiven“ Verschuldungspolitik der rot-grünen Landesregierung und dem dazugehörigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW

Beschluss des Kreisparteitages vom 26.03.2011


Die Kölner FDP begrüßt ausdrücklich das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW in Münster vom 15. März 2011, worin der Gerichtshof festgestellt hat, dass der Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung für 2010 wegen der Überschreitung der Kreditgrenze gegen Art. 83 Satz 2 der Landesverfassung NRW verstößt. 

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat damit einen entsprechenden Antrag der Landtagsabgeordneten von CDU und FDP stattgegeben und damit die Auffassung der Liberalen bekräftigt, dass die dem Nachtragshaushalt 2010 innewohnende „präventive Schuldenpolitik“ verfassungswidrig ist.

Damit ist für die Kölner Liberalen die „präventive Schuldenpolitik“ der rot-grünen Landesregierung gescheitert. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist darum ein Sieg für eine nachhaltige liberale Finanzpolitik ohne Schuldenmachen auf Kosten zukünftiger Generationen.

Für die Kölner FDP lässt das Urteil des Verfassungsgerichtshofes keinen Interpretationsspielraum für eine Wiederauflage einer „präventiven Schuldenpolitik“ à la SPD und Grüne im Land zu. Die bisher vorgelegten Eckpunkte für den Haushalt 2011 mit einer derzeitigen Schuldenaufnahme von 7,1 Mrd. Euro sind somit auch eindeutig verfassungswidrig und müssen korrigiert werden. Die rot-grüne Landesregierung ist darum aufgefordert, endlich einen verfassungskonformen Landeshaushalt für 2011 aufzustellen, die Nettokreditaufnahme die Ausgaben für Investitionen von 3,9 Mrd. Euro nicht übersteigt.

Sollte die rot-grüne Minderheitsregierung weder die Kraft noch den Willen aufbringen, dem Landtag einen verfassungskonformen Haushalt mit einer Nettokreditaufnahme, die unter den Ausgaben für Investitionen liegt, vorzulegen, muss nach Auffassung der Kölner Liberalen die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und ihre rot-grüne Minderheitsregierung unverzüglich ihr Mandat zurückgeben und zurücktreten. Eine Landesregierung, die nur verfassungswidrige Haushalte aufstellen kann, schadet nachhaltig dem Vertrauen in unsere Demokratie und fördert Politikverdrossenheit.

Die Kölner FDP warnt deshalb SPD und Grüne im Land eindringlich, den Artikel 83 Satz 2 (Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts) der Landesverfassung für eine höhere Schuldenaufnahme vorsätzlich zu missbrauchen. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat schon für die Verschuldungspolitik im Nachtragshaushalt 2010 die Annahme einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts als Begründung abgelehnt. Das Gericht kommt gar nicht umhin, für 2011 diese Annahme bei fortschreitendem Wirtschaftswachstum und der geringsten Arbeitslosenquote seit über 20 Jahren im Land wiederum abzulehnen.
Artikel 83 Satz 2 der Verfassung NRW bleibt als Begründung für höhere Schulden damit verschlossen.

Wir Liberalen verurteilen darum auf das Schärfste Versuche der rot-grünen Landesregierung, neue Gründe, wie den Tsunami in Japan oder die Unruhen in der arabischen Welt, für die Annahme einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu „erfinden“. Diese Interpretationsversuche sind politisch geschmacklos und unanständig. Sie sind mit den realen Wirtschaftsdaten im Land weder begründbar noch mit der herrschenden Auslegung von Artikel 83 Satz 2 der Landesverfassung vereinbar. Diese rot-grüne Mogelpackung heilt keine verfassungswidrige Schuldenaufnahme und wird deshalb vorm Verfassungsgerichtshof auch keinen Bestand haben.

Sollte die rot-grüne Landesregierung von ihrem Täuschungsmanöver zur missbräuchlichen Ausnutzung des Artikels 83 Satz 2 (Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts) nicht ablassen, so sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion aufgefordert, wiederum Klage gegen die Verfassungswidrigkeit des Haushaltes nun für das Jahr 2011 beim Verfassungsgerichtshofes NRW zu erheben.

Als letztendliche Konsequenz des Urteils und zur generellen Absage einer Schuldenaufnahmepolitik mit Täuschen und Tricksen fordert die Kölner FDP, dass in der Landesverfassung NRW, wie im Bund und in anderen Bundesländern, eine Schuldenbremse aufgenommen wird. Damit soll die Landesregierung verpflichtet werden, ein Einsparkonzept für die kommenden Landeshaushalte vorzulegen, mit dem bis zum Jahr 2020 ein ausgeglichener Haushalt ohne Schuldenaufnahmen verwirklicht werden kann.

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