Verbesserung der Luftqualität

07.04.2011 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung setzen lassen.

Der Rat möge beschließen:

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie

1. der dauerhafte Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsschäden durch erhöhte Luftschadstoffbelastungen gewährleistet und die Lebensqualität dadurch gesteigert werden kann;

2. durch intensivierte und gezielte Kooperation mit Industrie, Handel, Verbänden und Umweltgruppen die gemeinsame Verantwortung für die Luftqualität und den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger einzufordern ist;

3. negative Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Köln zu vermeiden sind.

In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, durch eine Optimierung des Ressourceneinsatzes einen integrierten Ansatz zu verfolgen, der die Belange der Luftreinhaltung mit Gesundheits-, Lärm- und Klimaschutz verbindet. Dabei ist die Weichenstellung für eine nachhaltige Stadtentwicklung und ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept, das Staus und Parksuchverkehr vermeidet, durch intelligente Verkehrstechnik (z.B. Umweltampeln) den Straßenraum optimal nutzt und Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV als attraktive Alternative fördert, höchste Priorität einzuräumen.

Die Verwaltung wird daher gebeten, folgende flankierende Maßnahmen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich und den städtischen Gesellschaften zu forcieren:

1. Förderung von alternativen Antrieben, alternativen Kraftstoffen und optimierter Abgastechnik.
2. Senkung der Heizenergie-Emissionen.
3. Prüfung von Maßnahmen zum Einsatz umweltschonender Baumaschinen, Diesellokomotiven und Schiffen auf Kölner Stadtgebiet.

Bei einer konsequenten Durchführung der genannten Grundsätze und Maßnahmen werden Sperrungen und Fahrverbote, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Mobilität beeinträchtigen, obsolet.

Begründung:

Die dauerhafte Einrichtung und/oder Erweiterung der Umweltzone und die dazu gehörige Plakettenverordnung werden den komplexen umweltpolitischen Herausforderungen nicht gerecht, da sie nachweislich nach letztem Kenntnisstand nicht zu einer wesentlichen Senkung der Feinstaub- und Stickoxid-Belastung geführt haben. Demgegenüber stehen hohe Kosten und steigende Bürokratie, die im absoluten Missverhältnis zum geringen Nutzen stehen. Die Risiken für den Einzelhandelsstandort steigen damit an.

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