Sozialbestattungen

10.01.2013 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren setzen zu lassen.

Durch Anfrage vom 22.10.2012 hatte die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln die Verwaltung gebeten, die großen Unterschiede der Bestattungskosten für Sozialbestattungen zwischen den Städten Köln, Düsseldorf und Berlin zu erklären. In diesem Zusammenhang wurde fer-ner nach dem Leistungsumfang für sozial bedürftige Angehörige in diesen Fällen und die Höhe der Kosten für Sozialbestattungen insgesamt gefragt.

Da die schriftliche Antwort der Verwaltung (4130/2012) in der Sitzung des Sozialausschusses vom 29.11.2012 weiteren Aufklärungsbedarf aufzeigt, bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln die Verwaltung um Beantwortung der folgenden weiteren Fragen:

1. Wie genau lautet die Vereinbarung der Verwaltung mit der Bestatterinnung und welcher genaue Pauschalpreis für welche zu erbringenden Leistungen für eine Sozialbestattung wurde dort vereinbart?
2. Inwieweit kann die Verwaltung Mindestkosten für eine Sozialbestattung benennen, wenn sie in ihrer Antwort vom 28.11.2012 darauf abstellt, dass die sozialhilferechtlich angemessenen Leistungen für Sozialbestattungen durch § 74 SGB XII und die hierzu ergangene Rechtsprechung definiert sind?
3. Inwiefern ist dann ein Vergleich mit den Städten Düsseldorf und Berlin möglich und abfragbar?

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