Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln

23.04.2018 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Antragsteller bitten darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses am 23.04.2018 aufzunehmen:

2013 beauftragte das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln als Entscheidungsgrundlage zur Feststellung der Höchstzahl der zuzulassenden Taxikonzessionen. Das Gutachten wurde im November 2015 vorgelegt. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes nicht mehr gegeben und eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrsinteresses erkennbar ist. 

Folgende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit werden im Gutachten empfohlen:

• Reduzierung der Genehmigungen (von 1.217 auf 950 Fahrzeuge).
• Marktbereinigung: Die Wiedererteilung der Genehmigung soll nur bei Erfüllung der steuerrechtlichen-, arbeits- und sozialrechtlichen Pflichten erfolgen.
• Eine über die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Überprüfung erfolgt im Rahmen des sogenannten „Hamburger Modells“, bei dem auch die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angaben auf Plausibilität geprüft werden. 
• Aufzeichnungspflichten: Mit der Einführung des Mindestlohns hat das Taxigewerbe neue Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Dies erleichtert zusätzliche Kontrollen. 
• Evaluation: Es wird empfohlen, nach ca. drei bis vier Jahren die Entwicklung des Kölner Taximarktes erneut zu untersuchen.

Diesem Gutachten schloss sich die Verwaltung mit ihrer Mitteilung an den AVR (Ausschuss Allg. Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales) vom 25.01.2016 mit folgenden Empfehlungen an: Die Verwaltung prüft die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und wird sich mit anderen Städten in Verbindung setzen zwecks Erfahrungsaustausch mit der Reduzierung der Genehmigungszahl. 
Bis auf weiteres werden von der Verwaltung eingezogene oder ansonsten an die Verwaltung zurückgefallene Genehmigungen nicht erneut erteilt. 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Mit welchem Ergebnis hat die Verwaltung die Umsetzung der Maßnahmen geprüft? 
2. Was haben die Gespräche mit den anderen Städten ergeben? 
3. Wie viele Genehmigungen wurden seitdem einbehalten? 
4. Inwieweit werden Mietwagenunternehmen genauso einer Prüfung unterzogen und inwiefern kann die Stadt Köln darauf Einfluss nehmen?

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