Bild: "Gut gemacht, Herr Sterck!"
29.01.2002 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
So lautete die Schlagzeile auf Seite 3 der heutigen Bild-Zeitung zum Bericht über die erfolgreiche Intervention des FDP-Fraktionschefs Ralph Sterck gegen eine Erhöhung der Gebühren in städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen. Dieser hatte sich gegenüber einer durch die Stadtverwaltung für die kommende Ratssitzung eingebrachten Vorlage zur 15%igen Erhöhung der Parktarife quergestellt. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Parkgebühren flächendeckend für die zweite und jede weitere Stunde von 1,30 € auf 1,50 € anzuheben. Damit sollten Mehreinnahmen von jährlich 348.000 € erzielt werden. Ein vor die Haushaltsplanberatungen gezogenes, undifferenziertes Stopfen von Finanzlöchern auf Kosten der Autofahrerinnen und Autofahrer sei mit der FDP nicht zumachen. „Außerdem schadet eine solche Maßnahme dem Ruf Kölns als Einkaufs- und Freizeitziel“, begründet Sterck seine Initiative. Nachdem sich auch der Koalitionspartner CDU dem Widerstand anschloss, zog die Verwaltung die Vorlage von der Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen für Liegenschaften und Finanzen zurück. Man müsse überlegen, wie man mit den Parkgebühren lenkend auf die Besucherströme der Stadt einwirken könne, zeigt der Liberale den Weg für einen Kompromiss. So sei es für ihn vorstellbar, dass die Gebühren für das populärste und bestplatzierte Parkhaus am Dom höher sind und dafür andere nicht so gut angenommene Standorte wie z. B. am Kaiser-Wilhelm-Ring günstiger angeboten würden. So könnte eine bessere Verteilung des Parksuchverkehrs über den Preis erzielt werden, ohne die Gebühren insgesamt zu erhöhen. „Die Leute stehen sich immer vor der Tiefgarage unter der Domplatte die Räder eckig, statt durch das Parkleitsystem angebotene freie Kapazitäten zu nutzen“, beschreibt Sterck die Situation. Es müsse sich rumsprechen, dass es etwas teurer sei, wenn man so zentral parken wolle. Dafür könnten andere Parkhäuser, von denen man bis zu seinem Ziel vielleicht ein paar Minuten laufen müsse, im „Sonderangebot“ offeriert werden.