Engel: Viele Polizisten falsch eingesetzt
13.07.2002 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW
FDP legt Eckpunkte für eine äußere und innere Neuorganisation der Polizei vor Die Kriminalität ist in NRW im Jahre 2001 erstmals seit vier Jahren wieder gestiegen. Mit 1.376.286 Straftaten wurden 48.431 Delikte mehr gezählt als 2000 (+3,65%). Insgesamt konnten davon nur 663.316 Straftaten aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote sank um 0,9% auf nur noch 48,2%; bei der Einbruchskriminalität auf nur noch 11,5%. Die Polizei schiebt jährlich 7 Millionen Überstunden vor sich her. Aus Kräftemangel werden Polizeiwachen zu Anlaufstellen heruntergestuft oder geschlossen. Mangelverwaltung! Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte hierzu, dass es rund 2.800 Polizeibeamte benötige, um diesen Überstundenberg abzubauen. Innenminister Dr. Fritz Behrens erklärte in der Plenardebatte vom 28.6.2002, dass die Zahl der Beschäftigten in den Kreispolizeibehörden im Jahr 2001 von 41.076 (2000) auf 40.503 und im Jahr 2002 auf 40.083 sank. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, der Kölner Landtagsabgeordnete Horst Engel: „Dabei muss man erschwerend berücksichtigen, so erklärten mir viele Behördenleiter bei meinen Besuchen ihrer Kreispolizeibehörden, dass täglich zwischen 10 und 14% der polizeilichen Dienstleistung ganz legal durch Urlaub, Dienstfrei, Gerichtstermine, Fortbildung, Arbeitskreise und Krankheit pp. verloren geht, in einigen Standorten sogar bis über 20%.“ Trotzdem gebe es in NRW mit seinen 18 Millionen Einwohnern immer noch eine Zersplitterung der Polizei in 56 Behörden, davon 5 als Landesmittelbehörden bei den Bezirksregierungen (Autobahnpolizei), 29 Landräten als Kreispolizeibehörden, 21 Polizeipräsidenten und 1 Landeskriminalamt. Die Bandbreite der Behördengröße reiche von Köln mit rd. 3.500 Mitarbeitern bis Olpe mit 184 Mitarbeitern. Diese gliederten sich wieder in rund 100 Abteilungen Gefahrenabwehr/Strafverfolgung und Verwaltung/Logistik, 6 ständige Stäbe, 183 Führungsstellen in den Polizeiinspektionen und der Zentralen Kriminalitätsbekämpfung. Engel: „Will der einzelne Polizist z.B. seinen Polizeipräsidenten direkt sprechen, hat er theoretische 7 Hierarchiestufen zu überwinden. Dies verschlingt in Stäben, Führungsstellen und Verwaltungsabteilungen über 7.000 Mitarbeiter. Die FDP und der Landesrechnungshof hatten wiederholt kritisiert, dass alleine in den Verwaltungsabteilungen mindestens 1.367 Polizisten falsch eingesetzt sind. Deshalb habe ich bereits im Juni im Innenausschuss, bei der Beratung der Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) und in meiner Landtagsrede vom 28.6.2002 bei der Debatte über die belastungsbezogene Kräfteberechnung alle Fraktionen eingeladen, endlich die dringende Neuorganisation der Polizei in NRW anzugehen – auch, wenn dies die Regierungsfraktionen durch ihren Rot-Grünen Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode ausgeschlossen haben. Deshalb wird die FDP-Fraktion zu den Haushaltsberatungen 2003 einen Plenarantrag vorlegen, um in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum zu einer aufgabenorientierten, modernen, strafferen, effizienteren und wirtschaftlicheren äußeren und inneren Behördenstruktur mit klaren Verantwortungsbereichen zu kommen. Sie soll an der Schwelle zur Einführung des digitalen Polizeifunks Fehlinvestitionen vermeiden. Sie soll durch weniger Overhead und weniger Zwischenvorgesetzte die Voraussetzung dafür schaffen, dass über 3.000 Beschäftigte mehr für den operativen Dienst, für professionellere und bürgernahe Arbeit zur Verfügung stehen. Sie soll die Einsatzreaktionszeiten verkürzen (110-Anrufe) und das Schließen von Wachen sofort beenden. Sie soll die jetzigen Standorte von Dienststellen der Zentralen Kriminalitätsbekämpfung, Polizeiinspektionen, Hauptwachen und Wachen beibehalten.“ Dabei sollen folgende 4 Eckpunkte erfüllt werden, die nach innen und außen transparent, unter Beteiligung der Berufs- und Personalvertretungen und durch offensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden: 1. Reduzierung und Zusammenfassung des Overheads und der Leitstellen der bisherigen 56 Kreis- und Landespolizeibehörden zu insgesamt ca. 18-20 Polizeipräsidien, die in ihrer Wohnregion jeweils rund 1 Millionen Einwohner betreuen. Verzicht auf die Ebene der Bezirksregierungen; die neuen Polizeipräsidien sind direkt dem Innenministerium unterstellt. Der Zuschnitt der neuen Behörden soll die kommunalen Grenzen beachten und könnte sich z.B. an die Landgerichtsbezirke (19) anlehnen. Tätermobilität und kriminalgeografische Gesichtspunkte sind dabei zu berücksichtigen. 2. Den Polizeipräsidenten wird jeweils ein Behördenstab mit Dezernaten zugewiesen, die ihm zuarbeiten. Die jetzigen Landratsbehörden werden Polizeidirektionen; dem Direktionsleiter wird eine Führungsgruppe zugeordnet. 3. Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister im kreisangehörigen Raum werden „geborene“ Mitglieder der Polizeibeiräte. 4. Die Mitbestimmung erfolgt auf PP-Ebene durch den Gesamtpersonalrat und darunter durch den Direktionspersonalrat. „Kurz, die neue äußere und innere Organisation soll die Bürger-/Kundenzufriedenheit steigern und zu zufriedenen und motivierten Mitarbeitern führen“, so Engel abschließend.