Zuwanderungsgesetz nicht auf Kosten Kölns
19.12.2002 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das heute das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung wegen seines verfassungswidrigen Zustandekommens gestoppt hat, erklärt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Dietmar Repgen: „Die Entscheidung war vorauszusehen. Wir haben von Anfang an die Auffassung vertreten, dass Art. 78 des Grundgesetzes insoweit keinen Raum für Interpretationen bietet. Das Urteil schafft Rechtssicherheit und verhindert damit künftig etwaige Neuauflagen der theaterreifen Vorstellung im Bundesrat vom 22. März diesen Jahres. Die FDP-Fraktion begrüßt die Absicht der Bundesregierung, das Gesetz bereits im Januar 2003 wieder in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Ein Gesetz, das die Zuwanderung nach Deutschland regelt und steuert, ist dringend notwendig. Dabei muss aber den Interessen der Kommunen nachhaltiger als bisher Rechnung getragen werden. Es kann nicht sein, dass die Kommunen für die durch das Zuwanderungsgesetz erfolgten Änderungen etwa bei der Behördenzuständigkeit die Zeche zu zahlen haben. Das neue Zuwanderungsgesetz sieht nämlich vor, dass Aufgaben, die bisher von den Arbeitsämtern wahrgenommen wurden, auf die Ausländerbehörden der Kommunen übertragen werden. Hierfür sieht eine Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Köln, die in der letzten Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) am 09.12.2002 wegen der unklaren Gesetzeslage vertagt wurde, vor, dass mindestens 15 neue Stellen bei der Ausländerbehörde geschaffen werden müssen, um die zuwandernden Ausländer umfassend zu beraten. Wir Liberale sind zwar immer für eine Bündelung von Zuständigkeiten zu Gunsten eines gestrafften Verfahrens und einer Entbürokratisierung, aber es kann doch nicht sein, dass die Kommunen – sozusagen als schwächstes Glied in der Kette der Gebietskörperschaften – am Ende diese Reformen aus eigener Tasche bezahlen müssen! Die Kassen der Städte und Gemeinden sind leerer als leer. Zusätzliche Kosten auf Grund von Landes- oder Bundesgesetzen können sie nicht mehr tragen. Art. 28 GG, der die Selbstverwaltung der Kommunen garantieren soll, ist fast zur Farce geworden. Das Traurige am Zuwanderungsgesetz ist also, dass die Bundesregierung versucht, die Arbeitsämter zu Lasten der Kommunen von unliebsamen Aufgaben - und Kosten - zu entbinden. So hatten wir in der FDP uns die Reform der Bundesanstalt für Arbeit nicht vorgestellt!“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Innen- und Rechtspolitik.