Zuzugsbonus für Studenten: Wasser im Wein
10.12.2003 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Kämmerei prüft Einführung einer Zweitwohnungssteuer Die jüngste Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) nahm der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dietmar Repgen, zum Anlass, sich kritisch mit dem von Schwarz-Grün am 29.07.2003 im Rat beschlossenen und von ihnen angepriesenen Zuzugsbonus für Studenten, die ihren ersten Wohnsitz in Köln anmelden, auseinanderzusetzen. In einer mündlichen Anfrage stellte Repgen zunächst fest, dass die kolportierte Zahl der 1.000 Studenten, die seit Beginn der Aktion angeblich ihren Erstwohnsitz in Köln angemeldet hätten, zweifelhaft sei. Es sei nämlich nicht nachzuweisen, ob sich die Studenten gerade wegen der Bonus-Aktion in Köln angemeldet hätten – vermutlich wäre die Zahl auch sonst erreicht worden. Köln zählt inzwischen zur größten Studentenstadt in Deutschland. Repgen bezog sich des Weiteren auf die ehrgeizige Vorgabe der Verwaltung, mit der das Damoklesschwert Zweitwohnungssteuer verhindert werden solle: Danach sei die Zahl der angestrebten Erstwohnsitze deutlich höher veranschlagt worden. Es sei also zu befürchten, dass die Zweitwohnungssteuer früher oder später doch komme. Repgen fragte deshalb Stadtkämmerer Soénius nach einer Stellungnahme zu der Bonus-Aktion. Soénius gab Repgen Recht: Eine Kausalität zwischen der Aktion und der gemeldeten Zahl von 1.000 neuen Erstwohnsitzen unter den Studenten sei nicht belegbar. Es stimme auch, dass die Verwaltung sich insgesamt mehr versprochen habe. Soénius erklärte, es sei eine „mehr als dreimal so hohe Zahl“ erforderlich, damit die Aktion erfolgreich genannt werden könne. Daher prüfe die Kämmerei derzeit intensiv, ob die Zweitwohnungssteuer nicht doch künftig erhoben werden müsse. Dafür gebe es aber auch noch einen anderen Grund: durch das Haushaltssicherungskonzept (HSK) achtet der RP streng darauf, dass die Stadt ihre Einnahmen vergrößert. Sollten die Vorgaben des vom RP mit Auflagen genehmigten HSK nicht eingehalten werden, müsse die Stadt zur Einnahmeverbesserung generell auch das Mittel der Steuererhöhung prüfen.