Biergärten und Straßencafés bis Mitternacht offen
16.03.2006 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW
Engel: Gewinn für die WM-Stadt Köln Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag beschlossen, dass Biergärten und Straßencafés künftig bis Mitternacht geöffnet bleiben dürfen. Mit einer Änderung des Landesmissionsschutzgesetzes wurde die Sperrstunde für die Außengastronomie von 22 auf 24 Uhr verschoben. FDP und CDU überstimmten im Landtag die Fraktionen von SPD und Grünen, die die Gesetzesänderung ablehnen. Der liberale Innenexperte und kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Horst Engel, sieht durch die gelockerte Sperrstunde Chancen auf zusätzliche Arbeitsplätze. "Das Motto der Fußball-WM ist 'Die Welt zu Gast bei Freunden'. Dieses Motto wollen wir mit Leben füllen", sagte Engel. Dies sei insbesondere ein Gewinn für die WM-Stadt Köln, die Gastronomie und alle Kölnerinnen und Kölner. Mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft erlaubte der Landtag außerdem Freiluftübertragungen von Sportereignissen auf Großleinwänden bis ein Uhr nachts. Diese Regelung ist vorerst bis zum Jahresende befristet. Zur Weltmeisterschaft im Sommer wird so sichergestellt, dass die öffentlichen Live-Übertragungen nicht mitten im Spiel abgebrochen werden müssen, da viele Begegnungen mit Verlängerung und Elfmeterschießen erst nach Mitternacht enden werden. Engel begrüßte die Gesetzesänderung als „bundesweit fortschrittlichste und liberalste Regelung“. Endlich werde nun eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt. „Wir geben den Menschen in Nordrhein-Westfalen ein Stück mehr Lebensqualität, das ihnen Rot-Grün jahrelang nicht gönnen wollte“, unterstrich der Liberale. Er geht davon aus, dass die längeren Öffnungszeiten zu einer Belebung der Innenstädte führen und das nordrhein-westfälische Gastgewerbe stärken werden. Mit der Liberalisierung der Öffnungszeiten werde dem geänderten Freizeitverhalten der Menschen Rechnung getragen, ohne die berechtigten Schutzinteressen der Anwohner zu vernachlässigen. Zum Schutz der Nachbarschaft erhalten die Kommunen in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, von der Regelung abzuweichen. Für Wohngebiete können sie die Sperrstunde auch weiterhin auf 22 Uhr festlegen. Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Deregulierung, Entbürokratisierung und Liberalisierung.