FDP will Schutz von Kindern verbessern
29.11.2007 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Mendorf: Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit – und die Eltern die Pflicht zur Vorsorge! Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln drängt auf besseren Kinderschutz in Köln. Unterstützung zu diesem Anliegen kommt jetzt vom Land: Letzte Woche wurde im Landtag von Nordrhein-Westfalen hierzu ein Gesetzentwurf beschlossen. Für einen besseren und wirksameren Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen hat das Gesundheitsministerium Maßnahmen ergriffen, die eine Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen sicherstellen. „Gewalt gegen Kinder und gesundheitliche Verarmung dürfen nicht hingenommen werden. Solch schockierende Kinderschicksale sind für unsere gesamte Gesellschaft beschämend. Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit – und die Eltern die Pflicht zur Vorsorge“, betont Marco Mendorf, FDP-Sprecher für Kinder und Jugendliche. Deshalb hatte sich die FDP-Ratsfraktion bereits erfolgreich dafür stark gemacht, dass vierjährige Kinder in Kindertagesstätten vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst regelmäßig untersucht werden. In diesem Zusammenhang hatte der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln – auch auf Initiative der FDP – die Verwaltung beauftragt, eine Kampagne zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen bei Kinderärzten zu starten. Aus den Daten der Schuleingangsuntersuchung ist bekannt, dass etwa ein Viertel (in manchen Stadtteilen bis zu einem Drittel) der Kinder nicht an den Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Noch ungünstiger sieht es bei der für das 13. Lebensjahr vorgesehenen U 10 (bekannter als J 1) aus, an der weniger als die Hälfte der Jugendlichen teilnehmen. „Gegen diesen Mangel muss jetzt aktiv vorgegangen werden. Das ist voranging eine kommunale Aufgabe und Grundbestandteil des Frühwarnsystems, was wir in Köln jetzt stärken wollen. Gut ist, dass wir für dieses Anliegen jetzt Unterstützung aus dem Land bekommen“, so Mendorf. Mit dem neuen nordrhein-westfälischen Gesetz wird eine positive Meldepflicht der Kinderärzte eingeführt. Ziel ist es, dass die Eltern der Kinder, die an einer Früherkennungsuntersuchung trotz Erinnerung nicht teilnehmen, den jeweiligen Kommunen gemeldet werden. Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Ärzte an einer zentralen Stelle beim Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst melden, welche Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Durch Abgleich mit Daten der Meldeämter lässt sich feststellen, welche Kinder nicht da waren. Diese Kinder werden dann den Städten gemeldet, so dass die örtlichen Jugendämter aufsuchend und beratend tätig werden können. „Durch diese Regelung können wir besser zielgerichtet an Familien herantreten. Natürlich wollen wir Eltern nicht an den Pranger stellen. Aber leider werden Vorsorgeuntersuchungen oft vergessen. Das soll sich jetzt ändern!“, sagte Mendorf abschließend. Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Kinder- und Jugendpolitik.