Houben: FDP ist sehr zufrieden mit Urteil
27.05.2009 Meldung FDP-Kreisverband Köln
Verfassungsgericht bestätigt Kommunalwahltermin
Der Kölner FDP-Parteichef Reinhard Houben erklärt:
„Die Kölner FDP begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Verfassungsgerichtes, den Kommunalwahltermin am 30. August zu bestätigen. Die Entscheidung, dass die Kommunalwahl in einem eigenständigen Wahlentscheid durchgeführt wird, ist eine Würdigung für das Engagement aller ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker für das deutsche Gemeinwesen.
Die Wahl mit der Bundestagswahl zusammenzulegen, wie von den Antragstellern vor Gericht gefordert, zeigt den mangelnden Respekt vor der Eigenständigkeit der Politik in unseren Städten und Gemeinden. Kommunale Gegeben- und Besonderheiten wären nämlich sonst durch den dominanten Bundestagswahlkampf schlichtweg platt gemacht worden. Dies ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts verhindert worden.
Auch den Ausführungen des Innenministers Dr. Ingo Wolf ist das Gericht gefolgt und bejahte die Entscheidung, die (Ober)Bürgermeister in einem Wahlgang zu wählen. Ich möchte für die Kölner Liberalen nicht verhehlen, dass wir für eine Stichwahlregelung gewissen Sympathien hegen und die Abschaffung ein besonderer Wunsch der CDU war. Dieser Wunsch ist nun höchstrichterlich erfüllt.“