Wahlfreiheit in der Hochschullandschaft
LHG fordern Ende der Zwangsmitgliedschaften für Studierende in Studentenvertretungen
17.11.2012 Meldung Liberale Hochschulgruppe NRW
Für den Landesverband der Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen (LHG NRW) stellt das System der Zwangsmitgliedschaft in den Verfassten Studierendenschaften (VS) ein Relikt aus vergangenen Tagen dar. Den seit Jahren bestehenden Probleme wie hohe Zwangsbeiträge, geringe Wahlbeteiligung oder auch der politische Missbrauch von Studierendengeldern, tritt die LHG nun mit einem auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung basierenden Modell entgegen.
„Die Unzufriedenheit über die bestehenden Verhältnisse im Zwangssystem erkennt man ganz einfach an der bei weit unter 20 % liegenden Wahlbeteiligung an vielen Universitäten“, so der Pressesprecher David Pogatzki, „deswegen tritt die LHG auch aktiv dafür ein, jedem den Austritt aus den verfassten Studierendenschaften zu erlauben.“
Das liberale System der freiwilligen Mitgliedschaft ermöglicht es jedem Studierenden selber sehr viel besser aktiven Einfluss auf die hochschulpolitische Lage zu nehmen. Niemand soll mehr dazu gezwungen sein, weiterhin als passiver Geldgeber für ein System zu fungieren, welches nicht seine Interessen vertritt. Durch den entstehenden Druck auf die hochschulpolitischen Vertreter wird zudem erwartet, dass in Zukunft endlich wieder die Interessen und Sorgen der Mitstudierenden im Vordergrund stehen.
„Anders als der vor Kurzem gefasste Entschluss der Jungen Union, die Verfassten Studierendenschaften vollkommen abzuschaffen und die Studierenden jeglicher Partizipation zu berauben, glauben wir an die Eigenverantwortung der Studierenden und streben eine Reformation der VS an“, erklärte der Vorsitzende Carsten Ace Dahlmann.
Bereits auf einer Ordentlichen Landesmitgliederversammlung am 29.08.2012 in Köln schufen die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen (LHG NRW) mit dem Beschluss „Liberale Perspektiven zur verfassten Studierendenschaft“ einen Grundstein für den Ausstieg aus der Zwangsmitgliedschaft. Die Beschlusslage ist online unter
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