Baum: Menschenrechtspolitik bedeutet immer Einmischung

70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

24.12.2018 Pressemeldung Friedrich-Naumann-Stiftung

Gerhart R. Baum

Bei den Menschenrechten handelt es sich nicht um alleinige »Moral- und Wertvorstellungen des Westens«. Niemand diktiert der Welt ihre Werte - weder der Westen noch die deutsche Außenpolitik. Wer das behauptet, spielt das Spiel der Diktaturen, die sich auf diese Weise entlasten wollen Die Werte wurden in einem beispiellosen historischen Akt 1948 in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen niedergelegt. Das war eine Reaktion auf die Schrecken der ersten Hälfte des dunklen 20. Jahrhunderts. In der Präambel heißt es: »Die Verkennung und Missachtung der Menschenrechte hat zu Akten der Barbarei geführt, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben«.

Artikel 1 der Erklärung lautet: »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.« Niemals zuvor hat es eine solche Selbstverpflichtung der Völkergemeinschaft gegeben. Sie folgt der Erkenntnis vom unvergleichlichen Wert eines jeden Menschen. »Die Menschenwürde bildet das Portal, durch das der egalitär universalistische Gehalt der Moral ins Recht transportiert wird«, so erklärt Jürgen Habermas diese Entwicklung. Auch die Charta der Vereinten Nationen nimmt dieses Ziel auf und bekräftigt „den Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit“. Die Menschenrechte haben ihre Wurzeln in der Antike und der Aufklärung. Sie sind Basis aller hochstehenden Kulturen und Religionen der Welt. Nirgendwo wird wird gebilligt, dass Menschen zur Sicherung staatlicher Macht entwürdigt, sogar gefoltert oder totgeschlagen werden. Nirgendwo wird akzeptiert, dass jemand auf einer Polizeistation so gequält wird, dass er nur mit Mühe überlebt — wie das Menschen in den Gefängnissen der Diktaturen immer wieder widerfährt. 

Die Weltmenschenrechtskonferenz von 1993 hat die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, wie sie 1948 festgelegt worden war, mit einem einstimmigen Votum erneut bekräftigt. Die deutsche Delegation wurde von mir, die französische von Stephane Hessel geleitet. Durch die Konferenz fanden die sozialen und kulturellen Menschenrechte, also deren Zugehörigkeit zum Kanon der Menschenrechte eine deutliche Aufwertung, so schwer sehr sie auch im Einzelfall zu konkretisieren und durchzusetzen sein mögen. Der Grundstein für internationale Gerichtsbarkeit und für die Einrichtung eines VN-Kommissars wurde gelegt und die unverzichtbare Rolle Nichtregierungsorganisationen bekräftigt.

Im Laufe der Jahrzehnte haben nahezu alle Staaten der Welt die wichtigsten Vereinbarungen des Völkerrechts zum Menschenrechtsschutz auf der Grundlage der „Allgemeinen Erklärung“ und der VN-Charta akzeptiert. Das hat durchaus Bedeutung, auch wenn in der Praxis oft gegen diese Selbstverpflichtungen verstoßen wird. Nur so können Menschenrechtsverletzungen benannt werden. Oft geraten die Täter in eine argumentative Defensive. Sie leugnen oder schwächen ab. Aber die Opfer haben eine Berufungsgrundlage gegen die Täter - und die Internationalen Strafgerichtshöfe eine rechtliche Basis. Die Menschenrechte haben sich von einem Recht der Staaten zu einem Recht der Individuen, zu einem Weltbürgerrecht entwickelt. Die Täter - und auch das ist eine neue Entwicklung - können sich nicht mehr in die Anonymität des Staates zurückziehen. Der Internationale Strafgerichtshof und das Völkerstrafrecht beurteilen ihre individuelle Schuld, wie jetzt auch die deutsche Justiz in Verfahren gegen Kriegsverbrecher in Syrien.

Die Menschenwürde bestimmt auch unsere Verfassung in Artikel 1: „Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Dieses Prinzip durchdringt die ganze Verfassung und nicht nur den Umgang des Staates mit seinen Bürgern, sondern auch der Bürger untereinander. Dieses sittliche Prinzip ist im Innern eine einklagbare Verpflichtung, aber es gibt auch eine außenpolitische Dimension: In den internationalen Beziehungen sind die deutschen Politiker gemäß Artikel 1 angehalten, sich für die Menschenwürde einzusetzen.

Menschenrechtspolitik bedeutet immer Einmischung! Das System der Vereinten Nationen liefert die völkerrechtlichen Grundlagen dazu. Wer das Gegenteil behauptet, verkennt die jahrzehntelange Praxis der VN. Es gibt kein Gebot der Nicht-Einmischung. Einmischung ist die Regel.

In jeder seiner Sitzungen bewertet der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf die Menschenrechtsituation in einzelnen Staaten. Das tut auch die dortige Delegation der Bundesrepublik Deutschland, deren Leiter ich von 1993 bis 1998 war. Anschließend - von 2000 bis 2003 – war ich VN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtssituation im Sudan. Meine Berichte führten zu Rügen und Empfehlungen durch die VN-Gremien. Massiv ist die Einmischung durch den Sicherheitsrat mit über 80 Friedensmissionen, darunter auch solchen mit robustem Mandat — also mit Waffengewalt — oft gegen den Willen der betroffenen Staaten. Einmischung bedeuten auch die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs. Schon die Untersuchungen des Chefanklägers sind wichtig. Schon die Gerichtsverfahren zu Ruanda, Kambodscha und dem früheren Jugoslawien haben beachtliches im Kampf gegen die Straflosigkeit geleistet.

Bei den großen Menschenrechtskatastrophen in Ruanda, Kambodscha oder im früheren Jugoslawien (Srebenica) und erfolgte Einmischung gar nicht oder zu spät, wie auch in den letzten Jahren in Syrien. Russland und China haben den Sicherheitsrat durch ihre Vetomacht weitgehend blockiert. In Libyen erfolgte die Intervention im Jahre 2011 durch Anwendung der neuen UN-Doktrin zur »Schutzverantwortung« — gerade noch rechtzeitig ,um ein Massaker in Bengasi zu verhindern. Mit dieser Doktrin, 2005 einstimmig von der Generalversammlung verabschiedet, übernimmt der Sicherheitsrat unter bestimmten Voraussetzungen den Schutz der Menschen — auch gegen die Regierung ihres eigenen Staates oder dort, wo es keine Staaten mehr gibt. Die Vereinten Nationen reagieren damit zunehmend auf innerstaatliche Konflikte, auf Bürgerkriege in zerfallenden Staaten. 

Niemand wird leichtfertig für militärische Abenteuer eintreten. Doch die Politik der militärischen Zurückhaltung, ist in bestimmten Situationen nicht durchzuhalten, so wenn es sich um Völkermord oder durch Kriege ausgelöste humanitäre Katastrophen handelt.

Menschenrechte bestimmen die Beziehungen der Völker untereinander nicht allein. Am überzeugendsten wurde dies in der Schlussakte von Helsinki von 1975 definiert. Menschenrechtsschutz tritt hier gleichberechtigt an die Seite von Friedensbemühungen und wirtschaftlichen Beziehungen. Die Schlussakte gab der Freiheitsbewegung Solidarnosc in Polen Motivation, Schwung und Kraft. Sie war ein wichtiges Instrument bei der Auflösung der Diktaturen des Ostblocks. Bestätigt wurde dieser Helsinki-Prozess 1990 in der Charta von Paris, also von den Staaten von Vancouver bis Wladiwostok. Die Staats- und Regierungschefs erklärten die Spaltung von Europa für erledigt, verpflichteten sich zur Demokratie als einziger Regierungsform und sicherten ihren Völkern die Gewährleistung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu. Der kalte Krieg und die Teilung Europas sollten damit beendet werden. Gegen die Charta hat Russland mit der Annexion der Krim und mit dem Krieg in der Ostukraine verstoßen. Ungarn und Polen haben bürgerliche Freiheiten aufgehoben oder eingeschränkt.

Ein ganz neues Feld öffnet sich den Vereinten Nationen durch den Epochenwandel, den das Internet ausgelöst hat. Die allgemeine Informations- und Aktionsbasis kann seitdem auch zum Nutzen der Menschenrechte genutzt werden. Vieles bleibt nicht mehr unentdeckt. Auf der anderen Seite wird das Recht auf Privatheit – auch das ist ein Menschenrecht! - in eklatanter Weise immer stärker verletzt und der Manipulation von gesellschaftspolitischer und politischer Willensbildung werden Tür und Torgeöffnet. Die Eingriffe erfolgen durch die Staaten und durch nicht-staatliche Akteure. Überwachungsstaat und Informationskapitalismus gehen oft Hand in Hand.

Der Schutz der Privatheit ist schon in der Allgemeinen Erklärung von 1948 angelegt und im Zivilpakt von 1966. Diese Rechte müssen angesichts der ständig wachsenden massiven Eingriffe in die Privatheit im Völkerrecht dringend rechtlich konkretisiert werden, vor allem im Zivilpakt. Eine neue „Genfer Konvention“ zu Cyberwar sollte in Angriff genommen werden. Der Schutz der Privatheit bedarf dringend einer weltweiten rechtlichen Regelung. Die Vereinten Nationen haben durch Resolutionen der Generalversammlung regelmäßig auf diese Gefahren hingewiesen. Im Grunde braucht es nach 25 Jahren eine zweite Weltmenschenrechtskonferenz, schon um der Tendenz des Internets, zum Macht- und Unterdrückungsinstrument zu werden und zum Mittel für die Einflussnahme auf politische Entscheidungen, entgegenzuwirken. Wer Daten hat, hat Macht.

Ich plädiere nicht dafür, die Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft mit den Ländern, die Menschenrechte massiv verletzen, abreißen zu lassen. Menschenrechtspolitik ist Teil unserer Außenpolitik. Als würdelos allerdings habe ich immer empfunden, wenn Demokraten sich verbiegen und eigene Grundüberzeugungen in der Absicht verleugnen, Vertreter diktatorischer Staaten z.B. für Geschäftsabschlüsse zu gewinnen. Sanktionen zur Durchsetzung des Völkerrechts sind manchmal ein unverzichtbares Instrument.

Belehrende Arroganz ist in der Außenpolitik fehl am Platze. Oft sind eher Rat und Hilfe gefragt. Friedensicherung liegt im wohlverstandenen Interesse unserer Länder. Sie ist aber ohne eine menschenrechtsorientierte Außenpolitik nicht zu erreichen. Das sehen manche sogenannte „Realpolitiker“ anders. Timothy Garton Ash weist zu recht darauf hin, dass sich die „selbst erklärten Realisten oft als unrealistisch erwiesen“ haben, mit der Folge dass die Idealisten als die besseren Realisten dastanden, indem sie die auf Veränderung gerichteten Kräfte nicht unterschätzt und die Stabilität der autoritären Regime nicht überschätzt haben. Man sollte sich also nicht entmutigen lassen, für die Durchsetzung der Menschenrechte zu kämpfen.

Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D., Leiter der deutschen Delegation in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen von 1992 bis 1998. VN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Sudan von 2000 bis 2003- Autor des Buches „Rettet die Grundrechte“.

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Gerhart Rudolf  Baum

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