Gegen Gewalt an Frauen - Drittes Frauenhaus
Änderungsantrag der FDP-Fraktion
02.12.2019 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Gewalt an Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und geht uns alle an. Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2019 mit der Bundeskampagne „WAS IST DEINE ZAHL?“ hat dies erneut deutlich gemacht:
Laut Statistik ist jede dritte Frau in Deutschland einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Das wären rechnerisch in Köln 153.659 Frauen. Schutzräume und Hilfeangebote müssen daher stetig ausgebaut und erweitert werden.
Köln hat seit vielen Jahren Schutzangebote in Form von zwei Frauenhäusern, um die Situation von betroffenen Frauen zu verbessern. Da die beiden Frauenhäuser in die Jahre gekommen sind und die Platzzahl unzureichend ist, hat der Rat der Stadt Köln im Jahr 2015 den Neubau für das erste Frauenhaus mit erhöhter Platzzahl beschlossen. Der neue, barrierefreie Bau für das erste Frauenhaus wird voraussichtlich 2020 fertig gestellt. Aber es steht schon heute fest, dass das Angebot bei weitem nicht ausreicht und ein weiterer Bedarf an Schutzplätzen besteht. Verwaltung und Politik müssen daher handeln.
Der Rat der Stadt Köln möge darum beschließen
- Der Rat befürwortet die Etablierung eines barrierefreien dritten Frauenhauses mit der Aufnahmemöglichkeit für Jungen über 12 Jahren. Die Verwaltung wird daher beauftragt ein entsprechendes Grundstück oder eine bestehende Immobilie zu suchen und die genauen Investitionskosten zu ermitteln. Der Sachstand ist dem Ausschuss Soziales und Senioren sowie dem Liegenschaftsausschuss zu berichten.
- Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt beim Land NRW den entsprechenden Bedarf für die Errichtung und eine Bezuschussung des Betriebs anzumelden und eine Förderung im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen.
- Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel im Rahmen des am 1. Januar 2020 startenden Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu beantragen. Die Verwaltung wird dann auch gebeten, mit dem Land NRW Gespräche über die Bezuschussung der Betriebskosten für ein drittes Frauenhaus in Köln aufzunehmen.
Begründung:
Die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sind äußerst komplex. Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich durch alle Schichten und soziale Milieus zieht. Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen findet alltäglich und mitten unter uns statt.
In Köln gibt es zwei Frauenhäuser mit je zehn Plätzen. Der Neubau wird sechs weitere Plätze schaffen. Trotzdem wird dies den Bedarf nicht decken. 2018 haben 70 Frauen und 95 Kinder Platz in einem Frauenhaus gefunden. 632 Frauen mussten abgewiesen werden. Die Zahlen legen dar, dass eine weitere Aufstockung der Platzzahlen und damit die Errichtung eines dritten Frauenhauses dringend von Nöten sind.
Bisher hat das Land Nordrhein-Westfahlen die Personalkosten getragen. Die Landesregierung hat nun auch die Förderung der Infrastruktur begonnen. Aus dem Bericht an den Gleichstellungsausschuss über die Stärkung der Frauenhilfeinfrastruktur geht hervor:
"Unterstützung für den Bau neuer Frauenhausinfrastruktur: Eine Erweiterung des Platzangebots in Frauenhäusern erfordert fast immer bauliche Maßnahmen. Auch hier will die Landesregierung unterstützen. Im Vorgriff auf die zu erwartende neuerliche
Unterstützung des Bundes bei der Wohnraumförderung wurde das
Mittelvolumen des Wohnraumförderprogramms um 300 Mio. Euro pro Jahr
auf 1,1 Mrd. Euro jährlich erhöht. So entstehen Spielräume, die im Rahmen
des experimentellen Wohnungsbaus auch für die investive öffentliche
Förderung von Frauenhäusern eingesetzt werden können.“
Diese Möglichkeiten wollen die Antragssteller mit dieser Initiative so schnell wie möglich zum Schutz und Wohl für Kölner Frauen nutzen.
Die Initiative der Antragssteller beruht auf einen Haushaltsbegleitbeschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021.