Einführung eines Kölngutscheins, Verlängerung der Förderrichtlinien für das Zentrenbudget sowie Wegfall der Gebühren für die Warenauslagen des Einzelhandels

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von Grünen, SPD, CDU, Linken, FDP und Volt

25.02.2021 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss möge beschließen:

1. Die Stadt Köln fördert die Einführung eines Kölngutscheins zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft.

2. Der Kölngutschein soll in Geschäften (offline) ebenso wie im Internet (online) gekauft werden können und bei teilnehmenden Kölner Händlern, Gastronomen und lokalen Dienstleistern einlösbar sein.

3. Mit den Interessenvertretern der Händler und Gastronomen vor Ort wird gemeinsam abgestimmt, wie ein solcher Kölngutschein eingeführt werden kann. Der Kölngutschein soll dann zum Einsatz kommen, wenn der Einzelhandel und die Gastronomie wieder gemeinsam ihre Unternehmen öffnen dürfen.

4. Die Stadt Köln fördert die Einführung des Stadtgutscheins durch eine anfängliche Subventionierung der Gutscheine von 20%. Hierfür stellt die Stadt 500.000 EUR zur Verfügung. Somit können Gutscheine im Gesamtwert von 2,5 Millionen Euro verkauft werden, für welche die Bürgerinnen und Bürger lediglich 80% des Gutscheinwertes zu zahlen haben. Die Maximalhöhe pro Gutschein und die zu erwerbende Anzahl an Gutscheinen soll dabei sinnvoll begrenzt werden.

5. Es sollen bereits vorhandene Strukturen  genutzt und ausgeweitet werden.

6. Die Stadt Köln fördert den lokalen Einzelhandel durch den Wegfall der Gebühren für Warenauslagen in 2021.

7. Die Stadt Köln verlängert die Förderung zur Aktivierung privater Initiativen in Geschäftszentren - Zentrenbudget (1541/2020) um ein Jahr. Zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise bleibt die Anhebung des maximalen Förderbetrags bei 4.999 € (netto) sowie die Absenkung des Eigenanteils der Antragsteller bei aktuell 20 % bis Ende 2021. Ab 2022 gelten wieder die bisherigen Förderbedingungen (maximaler Förderbetrag in Höhe von 2.499 € (netto) und 50% Eigenanteil des Antragstellers), sollte kein anderslautender Beschluss erfolgen.

8. Die Finanzierung erfolgt aus einer Umschichtung der Mittel im Wirtschaftsplan 2021 der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW). Dazu ist eine Beschlussfassung im Aufsichtsrat der KBW nötig.

 

Begründung:

Unter der Corona Krise leiden auch die lokalen Einzelhändler, die lokale Gastronomie und die lokalen Dienstleister. Mehr und mehr Menschen kaufen im Internet ein. Kreative Ideen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft sind gefragt. Mit der Einführung eines Kölngutscheins wird aus jedem Euro beim Kauf eines Gutscheins Geld zur Unterstützung der heimischen Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister. Die Kaufkraft kann an die eigene Stadt gebunden werden und Umsätze werden zurück nach Köln gebracht. Andere Städte haben im letzten Jahr bereits solche Gutscheine eingeführt: Sei es der Ahaus-Gutschein in Ahaus, der Stadtlohner-Gutschein der Stadt Stadtlohn, der stadtweite Gutschein in Bergisch-Gladbach oder die „Schenk Lokal“ Gutscheine in Aachen - in allen Städten wurden gute Erfahrungen damit gemacht und die lokale Wirtschaft unterstützt. Mit der anfänglichen Subventionierung der Gutscheine leistet die Stadt Köln aktive Wirtschaftsförderung bei gleichzeitiger Nutzung einer Hebelwirkung.

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