Stadt unterläuft Pflicht zur Schuleingangsuntersuchung
Houben: Zwei ganze Jahrgänge an Kindern laufen Gefahr einer unzureichenden Förderung
12.10.2022 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bettina Houben, gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, erklärt:
„Nicht zum ersten Mal interessiert sich die FDP für die aktuelle Lage der Schuleingangsuntersuchungen. Nur 27% der verpflichtenden Schuleingangsuntersuchungen wurden 2021 durchgeführt. Die angebotenen Nachuntersuchungen wurden nach Aussage der Verwaltung von Seiten der Eltern nur schleppend angenommen. Auch wenn die Lehrkräfte in den Grundschulen Schülerinnen und Schüler mit „Auffälligkeiten“ und Entwicklungsstörungen zu Nachuntersuchung melden können, ist die Gefahr sehr groß, Förderbedarfe nicht zu erkennen. Damit können auch notwendige und sinnvolle Fördermaßnahmen für die betroffenen Kinder nicht durchgeführt werden.
Nun fragten wir im Gesundheitsausschuss nach, wie denn Köln in diesem Jahr mit den so wichtigen Untersuchungen für Kinder umgegangen sei. Die Antwort der Verwaltung ist erschütternd. Jedes vierte (!) Kind im diesjährigen Einschulungsjahr erhielt keine der so wichtigen Präventionsmaßnahme in Köln. Auch 2022 unterläuft die Stadt ihre Pflicht zur Schuleingangsuntersuchung. Zwei ganze Jahrgänge an Kölner Kindern laufen somit Gefahr einer unzureichenden Förderung.
Dabei ist eine Schuleingangsuntersuchung von großer Bedeutung für das weitere Leben der Kinder: Denn wenn gesundheitliche Defizite und/oder Förderbedarfe in einem jungen Alter festgestellt werden, ist es wichtig, diese auch zeitnah zu beheben. Schon seit fast einem Jahr setzen wir uns nun dafür ein, dass jedem Kind ein möglichst guter Start in die Schulzeit ermöglicht wird, indem die Schuleingangsuntersuchung, die verpflichtend ist, auch für alle durchgeführt wird. Doch was macht die Stadt? Sie verweist nur auf einer Pressemitteilung und einer gleichlautenden Information auf der städtischen Homepage auf die Möglichkeit von einer Schuleingangsuntersuchung nach der Einschulung. Den Anspruch, kein Kind zurückzulassen, wird Köln jedenfalls so nicht gerecht!“