Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulraum für nichtschulische Zwecke einschließlich der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Änderungsantrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

01.10.2024 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Der Rat beschließt die „Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken der Stadt Köln (NEO)“ mit folgender Änderung:

§ 3 Abs. 1 Buchstabe h) wird wie folgt geändert:

Institutionen und Vereinigungen, die im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben für den Bereich der Schulen arbeiten, insbesondere Integrationsmaßnahmen durchführen, sofern das Amt für Schulentwicklung hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Die Befreiung von Entgelten gilt nicht für die Nutzung von Festräumen und Schulhöfen mit der Ausnahme derjenigen Vereinigungen, die unter Buchstabe f) genannt werden.

Begründung:

Ehrenamtliche Vereinigungen wie Bürgervereine, Sport- oder Kulturvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Die finanzielle Ausstattung solcher Vereinigungen lässt jedoch vielerorts zu wünschen übrig. Kosten für die Nutzung von Schulhöfen und Aulen in Höhe von 277 Euro zzgl. 30 % als Wochenendzuschlag plus 396 Euro Kaution (Beispiel Nutzung Schulhof am Wochenende) sind oftmals kaum zu stemmen.

Vor diesem Hintergrund sollte es ausreichend sein, wenn hier lediglich für etwaige Verschmutzungen oder Beschädigungen die Kaution geleistet wird und ansonsten § 3 Abs. 1 gilt (Entgeltbefreiung).

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