Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet "Flittarder Rheinauen"

30.08.2017 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion bat darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün zu setzen.

Der Ausschuss möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Naturschutzgebiet „Flittarder Rheinauen“ mit den Menschen in Flittard gemeinsam einen überarbeiteten Pflege- und Entwicklungsplan zu entwickeln und nach Beratung in der BV9 dem Ausschuss für Umwelt und Grün vorzulegen.

2. Dabei sind, in Abwägung der Interessen von Biodiversität und Erholungsnutzung auf dem Gebiet des Stadtteils Flittard auch für Menschen - der Tradition des Ortes entsprechend angemessene Zugänge zu den Gewässern vorzusehen, analog zu den Naturschutzgebieten N1 und N4, wo es legale Zugänge zum Rhein gibt.

3. Die Informationstafeln über die zu schützende Fauna und Flora in der Rheinaue sind wiederherzustellen und zu verbessern. Die Nutzung des Dükerturms und seiner Umgebung für Umweltbildung ist mit den Steb AöR zu prüfen.

4. Es ist darzustellen, in wie weit die Verwaltung die aktuelle Nutzung der Strände zwischen Rheinkilometer 696,5 und 698,7 wie bisher tolerieren wird. 

5. Weiterhin ist darzustellen, wie die Verwaltung beabsichtigt, die regelmäßige gründliche Entfernung von für Tiere gefährlichem Müll aus dem gesamten Auenwald sicher-zustellen.

Begründung:

Der Stadtteil Flittard führt den Rhein im Wappen und ist stolz auf seine Tradition als Fischerort. Die Nutzung des Rheinufers für Geselligkeit und Erholung wird bei vielen als „Gewohnheitsrecht“ angesehen. Das Freischneiden der Schifffahrtszeichen führt wie anderswo zu sehr einfachem Zugang zu den Stränden. Wie auch an anderen Stellen wird der Versuch nicht akzeptiert, Naturschutzrecht gegen Traditionen durchzusetzen. 

Eine Durchsetzung eines kompletten Betreuungsverbotes auf vier Kilometern Länge gegen die Mehrheit der ortsansässigen Bevölkerung ist illusorisch. Dies gilt umso mehr als es die Bevölkerung und nicht die Stadt ist, die zumindest den Flittarder Teil des Auenwaldes einmal jährlich säubert. Es sind die Führungen der Bürgervereinigung, die Umweltbildung betreiben - die alten Tafeln von der Stadt sind in keinem nützlichen Zustand mehr. Es sind die Menschen aus Stammheim und Flittard, die die Streuobstwiesen betreuen und die auf die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung immer mehr verzichten.

Von daher ist eine neue Abwägung der Nutzungsinteressen notwendig. Das Rheinufer zwischen Rheinkilometer 695,1 und 699,1 ist in einem auch für die ansässige Bevölkerung akzeptablen Maße zwischen der Naturschutzfunktion, Pufferbereichen (Fluchtdistanz) und der Erholungsfunktion aufzuteilen. Umgekehrt ist die Bevölkerung noch besser über den Wert des Naturschutzgebietes aufzuklären und breiter in den Schutz einzubeziehen.

Der Entwurf eines neuen Landesnaturschutzgesetzes (Landtagsdrucksache 16/11154) sieht in §13 für die Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen vier Zielbereiche vor.

„Der Landschaftsplan kann (…) Maßnahmen 
1. zur Sicherung und Verbesserung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes, 
2. der Pflege und Entwicklung eines Biotopverbundsystems sowie der Kulturlandschaft und 
3. des Erholungswertes von Natur und Landschaft und 
4. zur Förderung der Biodiversität 
festsetzen“. 

Nach § 36 sind „Besitzer von Ufergrundstücken verpflichtet, diese für das Betreten (…) zum Zwecke der Erholung in angemessenem Umfang herzurichten und freizugeben. Dies gilt nicht, soweit die Freigabe mit der öffentlichen Zweckbestimmung der Fläche unvereinbar ist“. 
Das Rheinufer steht unter FFH-Schutz und die Auen stehen unter Naturschutz. Der Schutz-zweck erfordert jedoch keine ganzjährige Vollsperrung der gesamten 4 km Wassergrenze. 

Der Schutz von Vögeln und Fischen auf der Wanderung ist nicht ganzjährig relevant. Die Fluchtdistanz von Vögeln erfordert Pufferzonen aber keine Vollsperrung.
Bei der notwendigen Abwägung entspricht ein konsequentes Betretungsverbot auf 100% der 4 km Rheinufer diesen Zielen ebenso wenig wie das Tolerieren von einem Dutzend vermüllten wilden Grillplätzen zwischen Rheinkilometer 696,5 und 698,7. 

Für die Entwicklung des Bestandes an bodenbrütenden Vögeln sind die bisher getroffenen Maßnahmen (Aufklärung und Durchsetzung gegen Hundebesitzer) in der Brutzeit völlig unzureichend. Gleichzeitig hat sich in Flittard selbst seit 2005 der Bestand an steuerlich erfassten Hunden verdoppelt und hat einen Spitzenwert im Stadtbezirk erreicht. Gleichzeitig kritisiert der BUND Köln, dass der heutige Pflege- und Entwicklungsplan den Schutz von Tieren berücksichtige, die nicht in dem Naturschutzgebiet leben.

Wenn Vorschriften nicht mit den Menschen besprochen werden, an unterschiedlichen Stellen unterschiedlich angewandt und verfolgt werden, dann unterminiert das ihre Grundlage, den Rechtsstaat. Es besteht die Notwendigkeit, mit den Menschen die Planung nach zu justieren.

Feedback geben