Übernahme von Mietrückständen

18.04.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Rat hat folgenden Beschluss auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Richtlinie zur Übernahme von Mietrückständen zu erarbeiten. Hierbei sollen die Voraussetzungen zur Übernahme von Mietrückständen, ebenso die Bewilligung als Beihilfe oder Darlehen, neu überdacht und konkretisiert werden. Mit der bisherigen Praxis ist es derzeit möglich, mehrmals die rückständige Miete durch das Amt für Wohnungswesen zu erhalten, ohne die Voraussetzungen zum Erhalt von Hilfe zum Lebensunterhalt zu erfüllen. Das Amt für Wohnungswesen beziffert die durchschnittlichen Fallkosten im Arbeitsbericht 2000 auf 3.040 DM. Neben den reinen Mietrückständen (erfahrungsgemäß 3-6 Monate) umfassen diese regelmäßig, spätestens nach Erhebung einer Räumungsklage auch die Anwalts- und Gerichtskosten. Ziel ist es, die bislang nicht begrenzte Bewilligung von Mietrückständen für Personen, die nicht laufend Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, zu begrenzen. Grundsätzlich soll in diesen Fällen die Übernahme von Mietrückständen als einmalige Beihilfe oder einmaliges Darlehen bis zu einer Höhe von maximal 2 sozialhilferechtlich angemessenen Monatsmieten gezahlt werden, um eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zu verhindern. Gleichzeitig sollte das Beratungssystem - insbesondere die Schuldnerberatung - in diesen Fällen verstärkt eingreifen und ausgebaut werden. Bis zur Neufassung der Richtlinie bittet der Rat die Verwaltung ab sofort um inhaltliche Anwendung der im Antrag genannten Vorgaben. Begründung: Im Jahr 2001 wurden beim Amt für Wohnungswesen 2.408 Anträge auf Übernahme von Mietrückständen gestellt. Es wurden insgesamt 2.006 Mietrückstandsübernahmen mit einem Gesamtvolumen von 3.338.390,45 € (1.827.647,27 € als Beihilfe; 1.510.743,18 € als Darlehen) bewilligt. Laut Mitteilung der Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 28.02.2002 bezog der überwiegende Anteil der Mieterinnen/Mieter, bei denen das Amt für Wohnungswesen Mietrückstände im Jahr 2001 übernommen hat, keine Hilfe zum Lebensunterhalt (55 % der Gesamtfallzahl). Des weiteren stellte sich heraus, dass innerhalb der letzten 5 Jahre in 11,5 % aller Fälle eine mehrmalige Mietrückstandsübernahme erfolgt ist. Die Tatsache, dass der Anteil von Mieterinnen/Mietern ohne Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bei den Fällen der Mietrückstandsübernahme überwiegt, zeigt, dass in einer vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Weise Rückstandsübernahme insbesondere in den Fällen erfolgten, in denen die Betroffenen wirtschaftlich in der Lage waren, für ihre Miete selbst aufzukommen. Es kann daher nicht angehen, dass die Stadt Köln regelmäßig diese Verfehlungen ausgleicht. Schon gar nicht in Wiederholungsfällen. Durch die neugefasste Richtlinie soll weiterhin sichergestellt werden, dass hilfsbedürftigen Personen nach wie vor im entsprechenden sozialhilferechtlichen Rahmen geholfen wird. Es soll aber auch die Eigenverantwortung und Zahlungsdisziplin des vorhin genannten Personenkreises gestärkt werden.

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