Überstellungen nach Dublin-Abkommen in Köln

Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

01.10.2024 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

In Anbetracht des Attentats bei einer Open-Air-Veranstaltung in Solingen durch einen Terroristen, der sich nach Dublin-Abkommen nicht in Deutschland hätte aufhalten dürfen, stellen sich auch für die Stadt Köln wichtige Fragen bezüglich des Aufenthalts ausreisepflichtiger Personen.

Im Fall von Solingen trat der Tatverdächtige seine Reise in die EU über Bulgarien an. Es ist gängige Praxis, dass Schutzsuchende anschließend in ein anderes EU-Land weiterreisen. Nach europäischem Recht, der sogenannten Dublin-Verordnung, ist jedoch grundsätzlich das Land für das Asylverfahren verantwortlich, in dem die Person erstmals europäischen Boden betreten hat. In solchen Fällen wird der Asylantrag in Deutschland als offensichtlich unzulässig abgelehnt, da Deutschland nicht für das Asylverfahren zuständig ist. Anschließend stellen die deutschen Behörden ein Übernahmeersuchen – in diesem Fall an Bulgarien.

Die Überstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Zustimmung des anderen Mitgliedstaates erfolgen. Im Fall des Tatverdächtigen von Solingen misslang die Überstellung, da die Behörden den Mann bei einem Überstellungsversuch nicht in seiner Unterkunft antrafen und bis zum Ablauf der Frist wohl keine weiteren Anstrengungen unternahmen.

Vor diesem sowie vor dem Hintergrund des Berichtes über die Entwicklung von Bleiberechten und Rückkehr ausreisepflichtiger Personen 2023 (1482/2024), um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Menschen halten sich aktuell in der Stadt Köln auf, deren Asylantrag in Deutschland vor dem Hintergrund des Dublin-Abkommens als unzulässig abgelehnt wurde?
  2. Welche Maßnahmen wurden bisher von den zuständigen Behörden in Köln ergriffen, um sicherzustellen, dass Menschen, die nach dem Dublin-Abkommen ausreisepflichtig sind, in andere Dublin-Staaten überstellt werden? Bitte erläutern Sie, welche Verfahren dabei angewendet werden, welche Behörden involviert sind und welche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen bestehen.
  3. Wie viele Dublin-Fälle wurden in den letzten 12 Monaten von den zuständigen Kölner Behörden bearbeitet und wie viele Überstellungen in andere Dublin-Staaten wurden tatsächlich vollzogen?
  4. Wie hoch ist der Personenkreis derer (anteilig), die aufgrund mangelnder Identifizierung bzw. fehlender Reisedokumente trotzt Ausreisepflicht nicht ausgewiesen werden können?