Abarbeitung der To-Do-Liste für Bürgerhäuser/-zentren
19.05.2003 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen der Ausschüsse für Soziales und Senioren und Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen setzen lassen: Der Ausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, von den Bürgerhäuser und Bürgerzentren, die an der Benchmarking-Untersuchung durch das Institut für Prozessoptimierung und Informationstechnologien GmbH teilgenommen haben, bis zum 30. Juni 2003 eine Aufstellung anzufordern, der die Ausschüsse und die Verwaltung folgendes entnehmen können: - Welche Mängel, Problemstellungen und Schwachstellen sind durch die Studie in dem jeweiligen Bürgerhaus / Bürgerzentrum definiert worden? - Welchen Konsequenzen und Arbeitsaufträge ziehen die Bürgerzentren und Bürgerhäuser hieraus? - Bis wann werden die Mängel, Probleme und Schwachstellen von ihnen durch welche Maßnahmen behoben? - Wenn Mängel, Problemstellungen und Schwachstellen nicht behoben werden können, woran liegt das? Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zum 30. Juni 2004 bei den betroffenen Bürgerhäusern und Bürgerzentren einen Abarbeitungsstand der o. g. Liste einzufordern und den Ausschüssen vorzulegen. Begründung: Den Bürgerhäusern und Bürgerzentren sind durch die Benchmarkingstudie Hilfen zur Verbesserung der eigenen Arbeit aber auch zu mehr Kunden- und Mitarbeiterorientierung gegeben worden. Wichtige betriebswirtschaftliche Instrumente sind nicht in allen Institutionen vorhanden. Ein verstärkter Austausch nicht nur von Erfahrungen sondern auch von Werkzeugen der Bürgerhäuser / Bürgerzentren untereinander hat sich als unabdingbar erwiesen. Eine Untersuchung wie diese, die jeder dieser Institutionen aufzeigt, wo individuelle Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, macht nur dann Sinn, wenn die sich daraus ergebenden Arbeitsaufträge auch entsprechend abgearbeitet werden. Nur dadurch entsteht eine Qualitäts- und Leistungsverbesserung sowohl gegenüber den eigenen „Kunden“ als auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern. Wer öffentliche Gelder zu Recht beansprucht, muss dafür Sorge tragen, dass diese so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Die Arbeit von Bürgerzentren und Bürgerhäusern ist für die Bürgerinnen und Bürger von Köln zu wichtig, als dass sie durch eine Studie, die dann in einer Schublade verschwindet, gefährdet wird.