Abbau des Bearbeitungsstaus bei Bürgereingaben

Antrag der FDP-Fraktion im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Anregungen und Beschwerden

31.01.2022 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

1. dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zu jeder Sitzung eine Mitteilung vorzulegen, in welcher die derzeit noch offenen Eingaben aufgelistet sind. Dazu sollen Informationen zu folgenden Kategorien enthalten sein: Aktenzeichen, Eingabedatum, zuständiges Gremium und Titel. Die zu auflistenden Eingaben sollen jene umfassen, welche vor mindestens drei Monaten bei der Geschäftststelle für Anregungen und Beschwerden eingegangen sind.

2. alle zur Beratung im Ausschuss geeigneten Bürgereingaben spätestens drei Sitzungszyklen nach Eingang bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden den zuständigen Gremien zur Beratung vorzulegen.

 

Begründung:

Eine zügige Bearbeitung von Bürgereingaben ist essenziell für eine qualitativ hochwertige Bürgerbeteiligung. Derzeit liegt der Verwaltung eine lange Liste von noch nicht abschließend bearbeiteten Bürgereingaben vor. Daher erwächst aus der derzeitigen Situation die Notwendigkeit, in regelmäßigen Abständen ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Anzahl der Eingaben sowie deren Bearbeitungsstand zu werfen.

Weiterhin sollten Bürgereingaben nach Ablauf einer Frist automatisch den Weg in den zuständigen Ausschuss finden. Auf diese Art und Weise wird regelbasiert sichergestellt, dass Petentinnen und Petenten von Anfang an Klarheit darüber erhalten, wann mit einer Behandlung spätestens zu rechnen ist.

Die Verwaltung gibt an, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Bürgereingabe vom Eingang bis zur Beratung im zuständigen Ausschuss 3,2 Monate im Jahr 2021 betrug (Vorlagen-Nr.: 3857/2021). Es wird daher angeregt, die Bearbeitungsfrist für die Fachverwaltungen an diesem Zeitraum zu orientieren. Sollte bis dahin keine schriftliche Stellungnahme der Fachverwaltung vorliegen, muss dennoch das Anliegen beraten werden. So wird zudem wird das Risiko minimiert, dass eingegangene Ideen der Bürgerinnen und Bürger durch die Schaffung neuer Fakten über Zeit obsolet werden.

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Robert Wande

Robert Wande

Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

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