Aktualisierung des Kölner Klimaschutzziels
Änderungsantrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
20.06.2022 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:
- Die Stadt Köln passt die Klimaziele für die Verwaltung und die von ihr beherrschten Unternehmen kontinuierlich an die Ziele der EU und der Bundesrepublik Deutschland an. Sie zeigt mit messbaren und auditierbaren Maßnahmen auf, wie diese Ziele realistisch erreicht werden können.
- Die Stadt Köln unterstützt die Menschen und Unternehmen in Köln darin, sich vergleichbare Ziele zu setzen und zu erreichen.
- Die Stadt Köln macht im Rahmen einer rollenden Strom- und Wärmeplanung Chancen und Defizite in den Märkten für Elektrizität und Wärme transparent und ermöglicht so Unternehmen, Lösungen anzubieten bzw. zu entwickeln.
Begründung:
Ziele sollen SMART formuliert werden: signifikant, messbar, ambitioniert, realistisch und temporär definiert. Das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 die CO2-Emissionen um 65% zu senken, ist ambitioniert und wird dann signifikant, wenn es der Rest der Welt als realistisch wahrnimmt und dem Weg folgt. Analog werden die Ziele der Stadt signifikant, wenn sie mit realistischen Maßnahmen hinterlegt glaubwürdig Vorbildfunktion entwickeln.
Industrie und Gewerbe sind für knapp 50% der CO2-Emissionen in Köln verantwortlich, wenn man die CO2-Emissionen der Arbeitswege und Transporte hinzuzählt. Hier hat die Stadt keine rechtliche Kompetenz, Ziele zu setzen. Die Stadt kann aber Menschen und Unternehmen als Vorbild motivieren, sich „smarte“ Ziele zu setzen. Die Stadt kann und muss darüber hinaus Menschen und Unternehmen durch Weiterentwicklung kommunaler Infrastruktur und beschleunigte Genehmigung von CO2-relevanten Modernisierungen das Erreichen der Ziele möglich machen.
Die Bundesregierung hat ein Gesetz angekündigt, dass eine kommunale Wärmeplanung etablieren soll. Eine solche Planung kann eine Hybris und Einschränkung von Freiheit und Innovation werden, wenn sie im Sinne der bekannten Planwirtschaft aufgesetzt wird.