Entsorgung und Recycling von Batterien
Anfrage der FDP-Fraktion
04.06.2020 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 4. Juni 2020 aufzunehmen:
Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, werden aber aufgrund ihrer oft kritischen chemischen Zusammensetzung und aufgrund der Brandgefahr bestimmter Lithium-haltiger Typen nicht in der Wertstofftonne, sondern separat erfasst. Nach § 13 BattG liegt die Zuständigkeit für die Erfassung beim der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Rücknahme von sogenannte „Industriebatterien“ - z. B. aus eBikes, Pedelecs und Scootern - ist gesetzlich nicht geregelt, obwohl gerade hier aufgrund der bekannten Umweltbelastungen durch Lithium- und Kobaltabbau ein Recycling höchste Priorität haben sollte.
1. Wie haben sich die erfassten Mengen an Batterien pro Kopf in Köln seit dem Inkrafttreten des aktuellen Batteriegesetzes entwickelt und inwieweit können die Mengen des Batterieaufkommens nach Typ (Industrie/Geräte/sonstige) und Chemie der Batterie (Blei, Nickel/Cadmium, Lithium, …) aufgeschlüsselt werden?
2. Welche Auswirkungen hatte die Systemkrise des gemeinsamen Recyclingsystems GRS im Januar 2020 in Köln, inwieweit war eine Reaktion der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erforderlich und wie hat sich die aktuelle Pandemiekrise auf das System des Batteriekreislaufs ausgewirkt?
3. Welche Maßnahmen und ggf. Innovationen erscheinen in Köln notwendig, um das vermutlich ansteigende Aufkommen an zu recycelnden Lithium-haltigen Speichern incl. bisher nicht regulierter Typen bis hin zu Automobilen und stationären Speichern technisch sicher und wirtschaftlich nachhaltig zu handhaben und dem Recycling zuzuführen?
4. Inwieweit ist der Verwaltung bekannt, wo die in Köln erfassten Batterien chemisch aufgearbeitet werden und wie hoch die realen Sammel- und Verwertungsquoten sind und welche Maßnahmen in Köln wären notwendig, um die Erfassungsquote deutlich zu erhöhen, z. B. von heute 45% auf 65% wie sie für die im Herbst anstehende Modernisierung der europäischen Richtlinie vorgeschlagen wurde?
5. Welche Chancen können sich in Köln für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die kommunal beherrschten Unternehmen aus der am 20.5.2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Batteriegesetzes ergeben, wenn es von Bundesrat und Bundestag in dieser Form verabschiedet werden sollte, und welche Hilfe kann die Kommunalpolitik leisten, um Chancen zu nutzen?