Aufsichtsratsreisen städtischer Beteiligungsgesellschaften
30.08.2007 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 30.08.2007 aufnehmen lassen, der so beschlossen wurde. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.07.2004 den Leitfaden zum Umgang mit mandatsbezogenen Vorteilen verabschiedet. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass die enthaltene Regelung zu Reisen der Aufsichtsräte städtischer Beteiligungsgesellschaften der Konkretisierung bedarf. Hierzu hat der Ältestenrat Gespräche mit der Staatsanwaltschaft Köln aufgenommen, um dieselbe abgestimmte Verbindlichkeit zu gewährleisten wie beim übrigen Leitfaden. Die Gespräche des Ältestenrats mit der Staatsanwaltschaft sollen in Kürze fortgesetzt werden, um eine diesbezügliche Ergänzung des Leitfadens durch einen gesonderten Ratsbeschluss vorzubereiten. Der Ältestenrat wird gebeten, bei den Gesprächen folgende Maßgaben zu berücksichtigen: a. Aufsichtsratsreisen sollen vom Aufsichtsrat auf Grundlage eines detaillierten Reiseprogramms und Darlegung des Reisezwecks beraten und gebilligt werden. b. Aufsichtsratsreisen sollen in einem angemessenen Kostenrahmen durchgeführt werden. c. Seitens Vorstand bzw. Geschäftsführung der städtischen Beteiligungsgesellschaften wird ein Reisebericht erstellt, aus dem auch die gewonnenen Erkenntnisse für das Unternehmen bzw. die Stadt und die Reisekosten hervorgehen. Der Bericht wird dem Aufsichtsrat und dem Finanzausschuss des Rates vorgelegt. Ergebnisse werden anschließend in geeigneter Form veröffentlicht. d. Zwecks Gewährleistung der Verbindlichkeit der Regularien, sollen die Organe der Gesellschaften durch Weisungsbeschluss gebunden werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Gespräche aufzunehmen und hieraus eine sachgerechte Ergänzung des Leitfadens zu erarbeiten, die dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen ist.