Bürgerbefragung zum weiteren Ausbau des Godorfer Hafens

01.03.2011 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben folgenden Zusatz- und Änderungsantrag zur Beschlussvorlage DS-Nr. 0575/2011 „Bürgerbefragung zum weiteren Ausbau des Godorfer Hafens“ in die Tagesordnung des Rates am 01. März 2011 aufnehmen lassen:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird inhaltlich wie folgt geändert:

1. Die Fragestellung an die Bürgerinnen und Bürger lautet: „Soll der Godorfer Hafen ausgebaut werden?“ Für die Bürgerbefragung wird auf die Festlegung eines Quorums verzichtet.

2. Die Frage ist entweder mit „ja“ oder mit „nein“ zu beantworten. Die Frage ist entschieden, wenn sich für eine der Alternativen eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen der teilnahmeberechtigten Bürgerinnen und Bürger (Stichtag: 31.12.2010) ergibt.

3. Der Zeitpunkt der Bürgerbefragung wird nach dem Zeitpunkt des OVG-Urteils auf einen Sonntag im Oktober verlegt.

4. Die den Beschluss zur Bürgerbefragung tragenden Fraktionen und Einzelmandatsträger machen sich im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung das Ergebnis der Bürgerbefragung bei künftigen Entscheidungen zur Thematik zu Eigen. Der Rat wird sich mit dem Ergebnis der Befragung und der Thematik des Ausbaus des Godorfer Hafens in angemessener Frist – spätestens sechs Monate nach dem Befragungstermin - befassen. 

5. Der Rat verpflichtet sich zu einem fairen öffentlichen Meinungsstreit beizutragen, in dem für Befürwortende und Gegner gleiche Chancen und Bedingungen gelten. Daher beauftragt der Rat die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Verwaltung zur inhaltlichen Fragestellung öffentlich neutral verhält und keine Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für eine Position betreibt. Der Rat weist zudem die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH an, sich ebenfalls zur inhaltlichen Fragestellung öffentlich neutral zu verhalten und keine Öffentlichkeitsarbeit, Werbung oder Kampagnen durchzuführen bzw. redaktionelle Beiträge bei Medien gegen Entgelt zu bestellen. Sie wird ferner angewiesen, auf ihre Beteiligungsgesellschaften, insbesondere die HGK AG, dahingehend einzuwirken, ebenfalls diese Regeln einzuhalten. 

Begründung: 

Erfolgt mündlich.

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