Bebauungsplan Lerchenweg / Schaffrathsgasse
Änderungsantrag der FDP-Fraktion
28.05.2020 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird ergänzt:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich und südöstlich im Hinterland der Bebauung Lerchenweg 20-54, nordöstlich der Bebauung Schaffrathsgasse 5 - 27 und westlich des bewaldeten Grundstücks an der Militärringstraße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 30, Flurstücke 179, 181, 247, und Flur 79, Flurstücke 484, 271, 270, 882/47 und 269 —Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich — mit der Änderung, dass die vier westlichen Gebäude nur zwei Voll- und ein Staffelgeschoss haben, einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen.
Begründung:
Städtebaulich steht die Neubebauung zu massiv an den Bestandsgebäuden entlang der Schaffrathsgasse und dem Lerchenweg. Die vorgeschlagene Änderung schafft einen verträglicheren Übergang der Bestands- zur Neubebauung.