Bebauungsplan Lerchenweg / Schaffrathsgasse

Änderungsantrag der FDP-Fraktion

28.05.2020 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird ergänzt:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich und südöstlich im Hinterland der Bebauung Lerchenweg 20-54, nordöstlich der Bebauung Schaffrathsgasse 5 - 27 und westlich des bewaldeten Grundstücks an der Militärringstraße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 30, Flurstücke 179, 181, 247, und Flur 79, Flurstücke 484, 271, 270, 882/47 und 269 —Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich — mit der Änderung, dass die vier westlichen Gebäude nur zwei Voll- und ein Staffelgeschoss haben, einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen.

 

Begründung:

Städtebaulich steht die Neubebauung zu massiv an den Bestandsgebäuden entlang der Schaffrathsgasse und dem Lerchenweg. Die vorgeschlagene Änderung schafft einen verträglicheren Übergang der Bestands- zur Neubebauung.

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