Befreiung vom Verkehrsverbot in der Umweltzone
23.09.2010 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Resolution zur Beibehaltung der Ausnahmeregelung zur Befreiung vom Verkehrsverbot in der Kölner Umweltzone durch den Handwerkerparkausweis
Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 18. Ratssitzung am 7. Oktober 2010 setzen lassen.
Der Rat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung setzt sich bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung dafür ein, dass nach der diesjährigen Überprüfung der Umweltzonen und deren betreffenden Regelungen die Ausnahmeregelung der Handwerkerparkausweise weiterhin bestehen bleibt.
Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat über den Ausgang der Verhandlungen.
Begründung:
In Nordrhein-Westfalen müssen die Umweltzonen und alle damit verbundenen Regelungen bis zum Ende des Jahres auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dies betrifft neben der Gebietskulisse und den Einfahrtsbeschränkungen vor allem auch die Ausnahmeregelungen.
Umfragen, die der Westdeutsche Handwerkskammertag unter seinen Mitgliedsunternehmen durchgeführt hat, zeigen, dass besonders das Handwerk von den Umweltzonen betroffen ist. Fast 83 Prozent der NRW-Handwerksunternehmen sind existenziell oder stark vom Befahren der Umweltzonen anhängig. In Städten, die bereits eine Umweltzone eingerichtet haben, liegt die Betroffenheit sogar bei 94 Prozent. Handwerker sind auf so genannte leichte Nutzfahrzeuge angewiesen, die häufig nur über eine gelbe oder rote Plakette verfügen. Mehr als zwölf Prozent der Nutzfahrzeuge in den nordrhein-westfälischen Handwerksbetrieben verfügen sogar über keine Plakette.
Der Erwerb solcher Nutzfahrzeuge war bis zur Einführung der Umweltzone nicht problematisiert worden. Insofern ist die Frage des Vertrauensschutzes für die betroffenen Betriebe durchaus berechtigt. Deshalb hat die schwarz-gelbe Landesregierung in der letzten Legislaturperiode mit dem
Handwerkerparkausweis als Einfahrerlaubnis eine unbürokratische Lösung im Sinne des Handwerks gefunden.
Inzwischen fordern Umweltverbände bereits ein Einfahrverbot für alle Fahrzeuge mit gelber und roter Plakette. Diese Verschärfung hätte zur Folge, dass mehr als 55 Prozent der leichten Nutzfahrzeuge nicht mehr in Umweltzonen einfahren dürften. Denn vor allem für kleine und mittlere Betriebe übersteigen die Anschaffungskosten für neue Nutzfahrzeuge oft deren wirtschaftlichen Möglichkeiten. Außerdem sind Fahrzeuge mit umweltfreundlicher Euro VI-Zulassung erst ab 2014 in ausreichender Typenvielfalt verfügbar.
Im Interview mit der Rheinischen Post vom 17. Juli 2010 kündigte der Umweltminister an, die derzeitige Regelung auf den Prüfstand zu stellen. Außerdem erklärte Minister Remmel im gleichen Interview, dass es derzeit zu viele Ausnahmen gebe. Für das Handwerk, aber auch für Speditionen und andere Gewerbetreibende ergeben sich große Unsicherheiten durch die auslaufenden Ausnahmeregelungen und die unpräzise Ankündigung des Ministers. Gerade in Zeiten einer sich erholenden Konjunktur ist es wichtig, für Planungssicherheit bei Handwerk und Wirtschaft zu sorgen, damit notwendige Investitionen getätigt werden können.