Berichtspflicht zu BioCampus und Butzweilerhof im Finanzausschuss

29.05.2013 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Berichtspflicht nach § 133 Absatz 5 GO zu den städtischen Beteiligungen BioCampus Grundbesitz GmbH & Co KG und Butzweiler KG/Butzweiler Verwaltungs GmbH im Finanzausschuss

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 17.06.2013 setzen lassen.

Der Finanzausschuss möge in seiner Funktion als Beteiligungsausschuss beschließen: 

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, regelmäßig über die wirtschaftlichen Verhältnisse der städtischen Beteiligungen BioCampus Grundbesitz GmbH & Co KG und Butzweiler KG/Butzweiler Verwaltungs GmbH als ständiger Tagesordnungspunkt unter Punkt 3 des nichtöffentlichen Teils zu berichten.

Begründung:
Der Rat der Stadt Köln hat den Erwerb der drei oben genannten Gesellschaften von der Sparkasse KölnBonn Anfang 2012 beschlossen. Die übernommen Gesellschaften sind leider nicht gerade wirtschaftlich erfolgreich. Oft ist aus den lang- oder mittelfristigen Ergebnisplanungen zu entnehmen, dass sie auch in Zukunft negative Ergebnisbeiträge erwirtschaften werden. 

Bisher ist die Stadt ihrer Pflicht nach § 113 Abs. 3 GO nicht nachgekommen bei den Gesell-schaften je einen Aufsichtsrat zu bilden und durch den Rat Vertreterinnen und Vertreter in diesen zu entsenden. Auch wird bisher der Berichtspflicht nach § 113 Abs. 5 GO nicht nach-gekommen. 

Unkontrollierte Entwicklungen von verlustbringenden Gesellschaften sind jedoch nicht zu rechtfertigen. Da weder eine Aufsichtsrat besteht noch der Berichtspflicht nach der Gemein-deordnung nachgekommen wird, ist der Finanzausschuss in seiner Funktion als Beteiligungsausschuss in der Pflicht und der Verantwortung, von der Verwaltung einen regelmäßigen Bericht über diese Unternehmen einzufordern, um den finanziellen Schaden für die Stadt von Jahr zu Jahr nicht immer größer werden zu lassen. Dem soll der neue Tagesordnungspunkt dienen.

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