Bewährte Ladenöffnungszeiten erhalten

05.03.2013 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Rat unterstützt Vorschlag des Oberbürgermeisters Jürgen Roters zum Erhalt liberaler Sonntagsöffnung in Einzelhandel

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates setzen lassen.

Am 23. Oktober 2012 hat die Landesregierung den Entwurf einer Novelle des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Die nun erfolgte öffentliche Anhörung zeigte erhebliche Kritik an den geplanten Änderungen des Landeöffnungsgesetzes. So heißt es u. a. in der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände: „Die geplante Einführung des Anlassbezugs für Genehmigungen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von den kommunalen Spitzenverbänden nicht als notwendige Änderung angesehen. Gleiches gilt für die geplante Beschränkung der Öffnungszeiten auf maximal 12 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr sowie zusätzlich einen Adventssonntag innerhalb einer Gemeinde.“

Zu den frühzeitigen Kritikern gehört auch der Oberbürgermeister der größten Stadt in NRW, Jürgen Roters. In seinem Schreiben an den Wirtschaftsminister Garrelt Duin verlangt Roters, insbesondere für die größeren Städte, eine liberalere Sonntags- und Feiertagsöffnung im Einzelhandel und fordert für Köln mehr Möglichkeiten, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. So weist Roters in seinem Schreiben darauf hin, dass eine zu große Reduzierung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage „für eine Großstadt wie Köln zu massiven Problemen führen wird.“ Jürgen Roters fordert daher für Großstädte wie Köln eine Höchstzahl von 15 Sonn- und Feiertagen. Diesem Vorschlag ist die Landesregierung in ihrer Gesetzesnovelle leider bisher nicht gefolgt.

In seiner Kritik macht sich Roters besonders für die Stadtteilzentren am Beispiel Köln stark. So erläutert er dem noch im Amt jungen Wirtschaftsminister: „Die Stadt Köln sieht es als eine wichtige Aufgabe an, die Nahversorgungszentren in den einzelnen Vororten zu unterstützen und zu stärken. Aus diesem Grunde wurden insbesondere die Veranstaltungen und die damit verbundenen Verkaufsstellenöffnungen in den Stadtteilen gefördert. Für den Einzelhandel der jeweiligen Stadtteile stand dabei nicht der Umsatz an diesen Tagen im Vordergrund, sondern der Einzelhandel nutzte die jeweiligen Veranstaltungen, um auf sich aufmerksam zu machen, Kundschaft aus umliegenden Stadtteilen und auch Umlandgemeinden zu gewinnen und somit den Nahversorgungsstandort gegen die übermächtige Konkurrenz der großen überörtlichen Einkaufszentren wettbewerbsfähiger zu machen.“

Auch weist Oberbürgermeister Jürgen Roters in seinem Schreiben deutlich darauf hin, dass eine liberalere Lösung nach Kölner Vorbild bei der Sonntags- und Feiertagsöffnung besser geeignet ist, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. So schreibt Roters an die Landesregierung: „Für die von der Stadt Köln bisher praktizierte örtlich begrenzte bzw. aufgeteilte Sonntagsöffnung spricht auch der Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtes, das in seinem Urteil vom 01.12.2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz festgestellt hat, dass eine Ladenöffnungsmöglichkeit in einem örtlich begrenzten Bereich (z.B. wegen eines Straßenfestes) nur von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter eines Sonn- und Feiertages ist (Randziffer 188). Eine Beschränkung auf 10 Sonntage hätte zur Folge, dass an den einzelnen Tagen eine Vielzahl von Stadtteilen Veranstaltungen durchführen und die Verkaufsstellen öffnen würden, was naheliegend zu einer erheblichen Störung der Sonn- und Feiertagsruhe in der jeweiligen Kommune führen würde.“


Der Rat möge daher beschließen:

1. Der Rat der Stadt Köln unterstützt Oberbürgermeister Jürgen Roters in seiner Forderung an das Land, den Gesetzentwurf für das Ladenöffnungsgesetz NRW zu ändern und bei der ursprünglich angedachten Höchstzahl von 15 Sonn- und Feiertagen für mögliche Verkaufsstellenöffnungen zu bleiben. Dies würde zu einer Entzerrung der einzelnen Veranstaltungen führen und damit die allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe in einer Großstadt nachhaltiger sichern. Eine liberalere Regelung bei der Anzahl der Öffnungstage an Sonn- und Feiertagen würde auch die Bedeutung der einzelne Vororte als Nahversorgungszentren stärken und käme dem Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes deutlich näher.

2. Alternativ wir das Land aufgefordert, die Größe der jeweiligen Kommune bei der Festlegung der Höchstzahl zu berücksichtigen und eine daran angepasste Staffelung der Höchstzahl zwischen 10 und 15 Sonn- und Feiertage vorzusehen.

3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den ihn unterstützenden Ratsbeschluss in dieser Sache unverzüglich dem Land zukommen zu lassen, damit er in die Beratungen zur Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einfließen kann.

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