Bildung von Unterausschüssen

23.03.2010 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von SPD, CDU, Grüne und FDP haben folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates setzen lassen, der so beschlossen wurde.

Beschluss:

1. Zur inhaltlichen Unterstützung und Vorbereitung der Arbeit der Fachausschüsse bildet der Rat für folgende Fachausschüsse begleitende Unterausschüsse: 

a. Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe
Unterausschuss Stellenplan
Unterausschuss Informations- und Kommunikationstechnik
Unterausschuss Verwaltungsorganisation

b. Finanzausschuss
Unterausschuss Kreditmanagement

c. Ausschuss für Kunst und Kultur (inkl. Betriebsausschuss Bühnen), Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Stadtentwicklungsausschuss
Unterausschuss Kulturbauten

d. Ausschuss für Soziales und Senioren, Gesundheitsausschuss
Unterausschuss Selbsthilfegruppen

e. Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Jugendhilfeausschuss
Unterausschuss Ganztag

2. Den Unterausschüssen gehören jeweils 7 Mitglieder an, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Rat gewählt werden. Die/der Vorsitzende sowie die/der stellvertretende Vorsitzende des jeweiligen Unterausschusses werden aus der Mitte des jeweiligen Unterausschusses gewählt. 

3. Dem Unterausschuss Ganztag gehören weiterhin an:
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft offene Tür in Köln (AGOT)
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Kölner LIGA der Wohlfahrtsverbände vertreten durch den AWO Kreisverband Köln e.V.
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Deutsch-Türkischen Vereins Köln e.V.
-eine Vertreterin/ein Vertreter der Kölner LIGA der Wohlfahrtsverbände vertreten durch IN VIA Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V.
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Kölner Jugendring e.V.
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Netzwerk e.V. – Soziale Dienst und ökologische Bildung 
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Sportjugend Köln 
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Arge Kultur und medienpädagogische Facheinrichtungen vertreten durch das Theaterpädagogische Zentrum e.V.
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Bezirksregierung Köln in ihrer Funktion als Schulaufsichtsbehörde

4. Aufgabe des Unterausschusses Stellenplan ist die Vorberatung und Bewertung des jährlichen Stellenplans als Bestandteil des Haushaltsplanes zur anschließenden Beschlussfassung im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe. 

5. Aufgabe des Unterausschusses Informations- und Kommunikationstechnik ist die vorberatende fachlich spezialisierte Begleitung und Bewertung aller - insbesondere strategischer - Fragen um den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken in der Verwaltung. 

6. Aufgabe des Unterausschusses Verwaltungsorganisation ist die vorberatende fachlich spezialisierte Begleitung und Bewertung komplexer Sachverhalte zu Fragen und Entwicklung der Verwaltungsorganisation der Stadt Köln.

7. Aufgabe des Unterausschusses Kreditmanagement ist es, Strategien zur Reduzierung der Zinsbelastung zu erörtern sowie Ziele und Umsetzungsstrategien zu beschließen. Ein aktives Kreditmanagement umfasst auch den verantwortungsvollen Einsatz von Derivaten im Rahmen des in der Haushaltssatzung festgelegten Umfangs.

8. Aufgabe des Unterausschusses Kulturbauten ist die vorberatende fachliche Begleitung und kulturpolitische Bewertung aller Fragen im Zusammenhang mit Kulturbau- und großen Sanierungsprojekten im Bereich der Stadt Köln, wie insbesondere die Fertigstellung des Kulturzentrums am Neumarkt, die Sanierung der Oper und der Neubau des Schauspiels am Offenbachplatz, die Archäologische Zone und das Haus und Museum der jüdischen Kultur. Der Unterausschuss Kulturneubauten setzt insbesondere auch die Arbeit der Unterausschüsse Museumsneubauten sowie Opernquartier aus der vergangenen Ratsperiode fort.

9. Der Unterausschuss Selbsthilfegruppen bereitet die Vergabeempfehlung im Bereich der Selbsthilfegruppen vor. 

10. Aufgabe des Unterausschusses Ganztag ist die vorberatende fachlich qualifizierte Begleitung des Prozesses um die Umsetzung der Ganztagsbetreuung an Schulen. 

Begründung:

Die Arbeit des Rates und seiner Fachausschüsse wird zunehmend spezialisierter. Es hat sich deshalb bereits in vergangenen Ratsperioden bewährt, die Gremienarbeit durch qualifizierte Unterausschüsse zu begleiten. 

Dadurch, dass spezielle Fragestellungen und Sachzusammenhänge in den Unterausschüssen kompetent vordiskutiert werden können und von dort eine Empfehlung an den Fachausschuss ausgesprochen wird, ist eine qualifizierte Behandlung der Sachverhalte gewährleistet; gleichzeitig wird die Arbeit der Fachausschüsse entlastet

Unterausschuss Stellenplan

Die Einrichtung des Unterausschusses Stellenplan ist aus folgenden Gründen zweckmäßig:

Der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes bildet sowohl den quantitativen Rahmen für eine effektive und effziente Aufgabenerfüllung als auch den qualitativen Rahmen durch entsprechende sach- und funktionsgerechte Ausweisung der notwendigen Planstellen. Durch kontinuierlich sich verändernde Rahmenbedingungen bei der kommunalen Aufgabenerfüllung ergeben sich jährlich eine Vielzahl von erforderlichen Stellenplanmodifizierungen, insbes. Mehr- und Wenigerstellen sowie entsprechende Bewertungsanpassungen. 
Es hat sich in den vergangenen Wahlperioden als äußerst sinnvoll erwiesen, wenn die von der Verwaltung vorgelegten, sehr umfangreichen Beratungsunterlagen zum Stellenplan konzentriert von dem Unterausschuss gesichtet und vorberaten werden, so dass in der anschließenden Sitzung des AVR auf der Basis der Vorberatungsergebnisse schnell und ohne gößere Diskussionen die poltische Meinungsbildung erfolgen kann.

Unterausschusses Informations- und Kommunikationstechnik

Die Einrichtung und Fortführung des Unterausschusses Informations- und Kommunikationstechnik ist aus folgenden Gründen zweckmäßig:

Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnik für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung der Verwaltung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Nicht allein moderne Bürgerservices sondern auch Steuerungsinstrumente der Verwaltungsführung sind ohne Unterstützung durch Informations- und Kommunikationstechnik nicht mehr denkbar. Die Einbindung der Politik in die stadtweite IT-Entwicklung auf strategischer Ebene ist daher unerlässlich. Gerade die in den nächsten Jahren notwendige Haushaltskonsolidierung wird Entscheidungen erfordern, die zumindest auch Bezüge zur IT-Unterstützung aufweisen. Gleichzeitig steigt die Komplexität in diesem Aufgabenbereich stetig und signifikant. Daher ist die Unterstützung des AVR durch einen fachlich spezialisierten Unterausschuss heute wichtiger denn je. Der Unterausschuss IuK hat sich in der Vergangenheit für diese Aufgabe bewährt; für die in der Zukunft anstehenden Themen würde sein Beitrag auch wieder von hohem Wert sein.

Unterausschusses Verwaltungsorganisation

Die Einrichtung des Unterausschusses Verwaltungsorganisation ist aus folgenden Gründen zweckmäßig:

Durch kontinuierlich sich verändernde Rahmenbedingungen bei der kommunalen Aufgabenerfüllung sowie knapper werdende finanzielle Ressourcen ist die Verwaltungssteuerung durch organisatorische Maßnahmen von großer Bedeutung. Dabei sind Organisationsuntersuchungen und die Umsetzung entsprechender organisatorischer Maßnahmen ein objektives und bewährtes Verfahren, die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung durch eine beständige Weiterentwicklung zu steigern; sie tragen zugleich dazu bei, die Verwendung der öffentlichen Mittel und die Art und Weise der Aufgabenerfüllung für Bürger und Mitarbeiter transparent zu machen.

Gerade bei umfangreichen Organisationsuntersuchungen und organisatorischen Entwicklungen mit stadtweiter Bedeutung etc. ist es wichtig, die Politik entsprechend einzubinden. Dies auch vor dem Hintergrund, die Politik über Veränderungen in der Verwaltung und im Verwaltungshandeln zu informieren und eine politische Meinungsbildung zu ermöglichen.
Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, die teils umfangreichen Verwaltungsunterlagen wesentlicher Organisationsmaßnahmen im Unterausschuss nochmals darzustellen, eine konzentrierte (Vor)beratung im Detail und ggf. eine politische Steuerung zu ermöglichen, die im AVR insbesondere aufgrund des zeitlichen Rahmens in dieser Form nicht möglich wäre.

Unterausschusses Kreditmanagement 

Die Einrichtung des Unterausschusses Kreditmanagement ist aus folgenden Gründen zweckmäßig:

Dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung kommt in den nächsten Jahren Bedeutung zu, da der Aufwand für den Schuldendienst so gering wie möglich zu halten ist. Hierzu bietet der Finanzmarkt eine Vielzahl von Kapitalmarktprodukten mit unterschiedlichen Risikopotentialen an. Es hat sich in der vergangenen Ratsperiode als äußerst sinnvoll erwiesen, die sich in diesem Zusammenhang ergebenden komplexen und hochspezialisierten Fragestellungen durch einen fachlich versierten Unterausschuss zu begleiten und vorzuberaten, zumal Entscheidungen oft sehr kurzfristig getroffen werden müssen. Die Arbeit des Unterausschusses Kreditmanagement aus der vergangenen Ratsperiode soll fortgesetzt werden.

Unterausschuss Kulturbauten

Zur intensiven Begleitung der Planungs- und Bauphase und zur Klärung von stadtgestalterischer Rahmenvorgaben bei kulturellen Neubau- und großen Sanierungsmaßnahmen ist die Einrichtung eines Unterausschusses Kulturbauten als gemeinsamer Unterausschuss der Ausschüsse Kunst und Kultur (inkl. Betriebsausschüsse) sowie Stadtentwicklung und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft angezeigt. So wird die frühzeitige polititsche Begleitung und Bewertung solcher Bauvorhaben, die häufig prägend für die kulturelle und stadtgestalterische Entwicklung sind, sichergestellt. Aktuelle Beispiele solcher Bauvorhaben sind das vor der Fertigstellung stehende Kulturzentrum am Neumarkt, die Sanierung der Oper und der Neubau des Schauspiels am Offenbachplatz, die Archäologische Zone mit Jüdischem Museum und der Neubau des Historischen Archivs. Ein Unterausschuss Kulturbauten setzt im Übrigen die Arbeit der Unterauschüsse Museumsneubauten und Opernquartier aus der vergangenen Ratsperiode fort.

Unterausschuss Selbsthilfegruppen 

Der aus den Mitgliedern der Ausschüsse Gesundheit und Soziales gemeinsam gebildete Unterausschuss Selbsthilfegruppen bereitet die Vergabeempfehlungen im Bereich der Selbsthilfegruppen vor. Durch diese Vorarbeit werden beide Ausschüsse inhaltlich und zeitlich entlastet, gleichzeitig wird der Koordinationsaufwand minimiert.

Unterausschuss Ganztag

Der Unterausschuss Ganztag wurde in der letzten Ratsperiode eingerichtet, um den Prozess der Umsetzung der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zu begleiten und wichtige zur Entscheidungsfindung erforderliche Vorarbeiten zu leisten. Insbesondere waren die in Schulen und in der Jugendhilfe vorhandenen Angebotsstrukturen in ein Gesamtsystem zusammen zu führen sowie quantitativ und qualitativ auszubauen. Mit der Ganztagsinitiative der Landesregierung wurde das Aufgabenspektrum um den Ausbau des Ganztages im Sekundarbereich I erweitert. Deshalb ist auch für die laufende Ratsperiode ist eine Unterstützung der Fachausschüsse durch einen qualifizierten Unterausschuss sachgerecht. Der Unterausschuss diente als Vorberatungsgremium für den Ausschuss Schule und Weiterbildung und den Jugendhilfeausschuss. Die in der vergangenen Ratsperiode zur qualifizierten Beratung erfolgte Hinzunahme von acht Vertreterinnen und Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe sowie einem/-r Vertreter/-in der Schulaufsicht hat sich bewährt und sollen beibehalten werden.

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