Bildungseinrichtungen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

22.09.2016 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Antragsteller haben gebeten, den folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.3. der Ratssitzung vom 22.09.2016 aufnehmen zu lassen, der so beschlossen wurde.

Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert bzw. ersetzt:

Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Landesregierung NRW, 

1. durch konkrete Maßnahmen und Schaffung entsprechender rechtlicher Voraussetzungen dafür zu sorgen, dass alle geflüchteten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch vor ihrer 
Zuweisung in eine Kommune ein Bildungsangebot erhalten. Die Standards in den Vorbereitungs- bzw. Integrationsklassen sind einheitlich festzulegen (Anzahl der Stunden, Inhalte, Klassengrößen etc.) und die Schulen mit den nötigen Mitteln auszustatten, um diese Standards zu bieten;

2. die internationalen Förderklassen an Berufskollegs (IFK) für Schülerinnen und Schüler bzw. junge Erwachsene ohne Schulabschluss bis zum Alter von mindestens 21 Jahren, in notwendigen Fällen bis 25 Jahren, zu öffnen und die hierfür erforderlichen Plätze zu ermöglichen;

3. durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Weiterbildungskollegs die Grundlagen dafür zu schaffen, dass geflüchteten Jugendlichen nicht durch den fehlenden Berufstätigkeitsnachweis die Möglichkeit verwehrt wird, an der Tages- und Abendschule Köln (TAS) einen Schulabschluss nachzuholen. Es sollen vielmehr geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um den Berufstätigkeitsnachweis z. B. durch eine Praxiserprobung zu ersetzen;

4. die Volkshochschulen in Köln und in NRW aus Landesmitteln soweit zu unterstützen, dass die Honorare zwischen Integrationskursen und den übrigen VHS-Kursen angeglichen werden können, so dass die aktuelle Erhöhung der Honorare in den Integrationskursen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf 35 Euro die Stunde nicht langfristig zu immensen Unterschieden bei der Honorarhöhe zu anderen der Integration dienenden VHS-Kursen führt; 

5. deutlich mehr als bisher zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer (darunter solche mit der Qualifikation "Deutsch als Zweitsprache", DaZ), Sozialarbeitende und Schulpsychologinnen und -psychologen im Schulwesen einzustellen, um an allen Schulen multiprofessionelle Teams sowie eine spürbar bessere Versorgung mit den genannten Professionen zu ermöglichen. Insbesondere ist mehr Flexibilität bei der (Zusatz-) Qualifikation von Lehrkräften zuzulassen, die Flüchtlinge in „Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache“ unterrichten.

6. Zur Begleitung von Flüchtlingen in der dualen Ausbildung sollen die „Integrationslotsen“ als dauerhafte Einrichtung eingesetzt und vom Land in bedarfsgerechtem Umfang finanziert werden. Die Integrationslotsen sollen für die Flüchtlinge kontinuierlich bei Behördenkontakten, Kontakten zu Betrieben, Berufsschulen und Ausbildungsstätten unterstützen, aber auch Fragen der Beschaffung von Lernmitteln oder die Organisation der Fahrten zur Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb unterstützend organisieren; sie dienen für die Flüchtlinge als koordinierende Ansprechpartner für die Berufsschule und den Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsbetrieb.

CDU-Fraktion
Grüne-Fraktion
FDP-Fraktion

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