Ehrenkodex und Ehrenausschuss
05.04.2002 Initiativen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Idee des Ehrenkodexes und eines „Ehrenrates“ (so die ursprüngliche Bezeichnung) entstand auf Initiative des verstorbenen Oberbürgermeisters Harry Blum nach der Heugel-Affäre im Jahre 1999. Ziel war es auch seinerzeit, größtmögliche Transparenz im Handeln der Kommunalpolitiker durch eine Art „freiwillige Selbstverpflichtung“ aller kommunalen Mandatsträger zu schaffen. Durch den Tod von Harry Blum ruhten die Überlegungen zur Schaffung dieser Instrumentarien für eine Zeitlang. Nach den jüngsten Ereignissen um den SPD-Spendenskandal ist die Diskussion darüber wieder aktuell. In der Ratssitzung hat OB Schramma angekündigt, Vorschläge zu erarbeiten, wie ein Ehrenkodex aussehen könnte. Dabei werden auch die von der FDP bereits zu Beginn des vergangenen Jahres beim OB eingebrachten detaillierten Vorschläge mit einfließen. Aufgrund dessen wollen wir der Öffentlichkeit die Eckpunkte unseres Entwurfes zum Thema „Ehrenkodex und Ehrenausschuss für Ratsmitglieder“ vorstellen. Unsere Ziele: Wir wollen mit dem vorgelegten Entwurf die Diskussion neu anstoßen bzw. beleben. Durch die Schaffung eines Ehrenkodexes wollen wir in der Hauptsatzung der Stadt Köln einen Überblick über die den Ratsmitgliedern obliegenden Pflichten geben, die durch gesetzliche Vorschriften bereits existieren. Hier sind insbesondere die einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung NRW in Bezug genommen. Die Zusammenfassung dieser Pflichten bringt eine größtmögliche Transparenz. Durch die Schaffung eines Ehrenausschusses soll dem Rat im Bedarfsfalle ein Gremium zur Verfügung stehen, dass Pflichtenverstöße von Ratsmitgliedern feststellt und ggf. ahndet. Die Gemeindeordnung stellt hierfür zwar nicht ausdrücklich Regelungen zur Verfügung; sie zeigt aber Wege auf, die in Fällen von Pflichtenverstößen bis hin zu Ahndungen mittels eines Ordnungsgeldes führen können. Der Ehrenausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, und zwar vier Ratsmitgliedern und drei Sachkundigen Bürgern, die unabhängig sein und aus der Mitte der Gesellschaft kommen sollen. Unsere Vorschläge sind im Laufe der öffentlichen Diskussion einer Ergänzung in Anlehnung an bereits bestehende ähnliche Regelungen in anderen Kommunen durchaus zugänglich (vgl. die Wuppertaler „Ehrenordnung“, die seit dem 1.10.1999 in Kraft ist). Dabei sollen praktische Erfahrungen ebenso einbezogen werden, wie rechtliche Bedenken gegen einzelne Regelungen nochmals intensiv geprüft werden. Das weitere Verfahren stellen wir uns wie folgt vor: Hearing/Symposium zum Thema mit anerkannten Experten Sondersitzung des Hauptausschusses zur Schaffung eines einheitlichen Entwurfs Verabschiedung des Entwurfs in einer ordentlichen Sitzung des Hauptausschusses Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit Hier geht es zu dem entsprechenden Pressespiegel.