Elternunabhängige Förderung von hochbegabten Schülern

28.10.2009 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Beschluss des Kreisparteitages am 28.10.2009

Die FDP setzt sich für den Aufbau eines Stipendiensystems für hochbegabte Schüler ein. Diese Stipendien sind unabhängig vom Verdienst der Eltern zu gewähren. Regulatorische Rahmenbedingungen für Privatschulen, die einer Stipendienvergabe an hochbegabte Schüler unabhängig vom Verdienst der Eltern entgegenstehen, sind abzulehnen.

Begründung:

In ihrem Deutschlandprogramm 2009 hat die FDP den Aufbau eines Stipendiensystems für Hochschüler in Höhe von Euro 300 pro Monat gefordert, die unabhängig vom Verdienst der Eltern und allein nach fachlicher Leistung vergeben werden. Zugleich wurde im Deutschlandprogramm 2009 die Einführung besserer Rahmenbedingungen für die Hochbegabtenförderung angemahnt. Dahinter steht auch der Gedanke, dass Anknüpfungspunkt für Unterstützung und Exzellenzförderung die Leistung als solche sein muss und nicht die sozialen Umstände, unter denen sie erbracht wird.

Hochbegabungen zeigen sich bereits im frühkindlichen Alter. Spätestens bei Kindern im Schulalter müssen - nachdem eine Hochbegabung welcher Art auch immer erkannt wurde - Familien und Schule durch geeignete und konkret auf das Kind zugeschnittene Maßnahmen der Forderung und Förderung reagieren. In der Schule werden häufig die entscheidenden Weichen gestellt, ob ein hochbegabtes Kind im Bildungsalltag scheitert oder seine spezielle Begabung weiterentwickeln und ausbauen kann. Gezielte und individualisierte Forderung und Förderung verlangen aber viel Einsatz von Familie und Schule, eine enge Kooperation untereinander und oft auch zusätzliche finanziellen Leistungen der Eltern. Die Vergabe von Stipendien erst im Hochschulbereich kommt deshalb für hochbegabte Kinder zu spät.

Aus diesem Grund sollte schon für hochbegabte Schüler ein Stipendiensystem aufgebaut werden, das Anreize setzt und das es ermöglicht, den besonderen Anforderungen an die Forderung und Förderung solcher Kinder gerecht zu werden.

Daneben sind die regulatorischen Rahmenbedingungen bei der Anerkennung von Privatschulen zu überprüfen und im vorgenannten Sinne zu gestalten; von gesetzlichen Spielräumen ist Gebrauch zu machen:

Bei bestimmten Arten von Privatschulen, z.B. bei anerkannten Ergänzungsschulen (ausländische oder internationale Ergänzungsschulen - Beispiel: Internationale Schulen) kann dem grundgesetzlich festgelegten sog.Sonderungsverbot (wonach eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht gefördert werden darf) z.B. dadurch entsprochen werden, dass der Schulträger selbst einen substantiellen Teil der entstehenden Kosten für einen nicht unerheblichen Teil der Schüler trägt und dass Schulstipendien für Kinder aus einkommensschwachen Elternhäusern bereitgestellt werden. Forderungen oder Erwartungen der anerkennenden oberen Schulaufsichtsbehörde oder entsprechende Auflagen bei der Anerkennung, dass für die Anerkennung als anerkannte Ergänzungsschule nur Stipendien an Kinder aus einkommensschwachen Familien erteilt werden dürfen, nicht aber (auch) an hochbegabte Kinder, unabhängig vom Verdienst der Eltern, sollten von der FDP nicht akzeptiert werden.

Dr. Matthias Schulenberg

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