Erfüllung der Aufnahmequote bei unerlaubt eingereisten Personen

27.03.2014 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates setzen zu lassen.

Der Rat möge folgende Resolution beschließen:

Die Landesregierung NRW wird gebeten, die bestehende Zuweisungspraxis nach § 15a Aufenthaltsgesetz zur Verteilung von unerlaubt eingereisten Personen zu überprüfen und eine Regelung zu schaffen, wonach alle unerlaubt eingereisten Personen dem Zuweisungsverfahren unterliegen und auf die Quote für die Stadt Köln angerechnet werden.

Begründung:

Wie einer Mitteilung der Verwaltung zu entnehmen war, hat am 22.01.2014 ein Gespräch der Stadt Köln mit dem Ministerium für Inneres und Kommunikation NRW stattgefunden. In dem Gespräch wurde dem Ministerium auch die Problematik der unerlaubt nach Köln eingereisten Personen dargestellt (Einreise im sog. „ungeregelten Verfahren“). Köln ist danach mit steigender Tendenz davon betroffen, dass Personen nicht auf die Zuweisungs-Quote angerechnet werden bzw. nicht zugewiesen und verteilt werden. So konnten 2013 aufgrund der Anwendung ausländerrechtlichen Bestimmungen von den insgesamt 1.252 unerlaubt Eingereisten in Köln lediglich 476 Personen der Bezirksregierung Arnsberg gem. § 15 a Aufenthaltsgesetz zur Verteilung gemeldet werden. Die übrigen Personen (776 Personen, dies entsprach 2013 rund 60% der unerlaubt eingereisten Personen) werden nicht auf die Erfüllung der Aufnahmequote der Stadt herangezogen, unterliegen aber der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln. 

In diesem Zusammenhang war es die Bitte der Stadt Köln, dass bei unerlaubt eingereisten Personen, bei denen die Ausreise aus dem Bundesgebiet nicht nachgewiesen werden kann und die nach Köln zurückkehren, eine Umkehr der Beweislast erfolgt – mit der Folge, dass auch diese Person verteilt bzw. auf die Quote angerechnet werden können. Dieser Auffassung soll sich der Rat der Stadt Köln anschließen.

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