Erhöhung der Einnahmengrenze von gem. Vereinen
17.06.2007 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln
Beschluss des Kreishauptausschusses der FDP-Köln vom 26.04.2006 Der Beschluss wurde in den FDP-Bundesparteitag vom 15.-17.6.2007 in Stuttgart eingebracht und dort in den Bundesfachausschuss Finanzen und Steuern verwiesen. Antragsteller: Wout Nierhoff, Dr. Matthias Schulenberg, Ortsverband Süd/Rodenkirchen Die FDP-Köln setzt sich dafür ein, dass die körperschaft- und gewerbesteuerliche Einnahmengrenze hinsichtlich des Zweckbetriebes und des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von gemeinnützigen Vereinen bzw. steuerbefreiten Berufsverbänden im Sinne von §§ 64 ff. Abgabenordnung von 30.678,- € auf 60.000,- € erhöht wird. Der steuerliche Freibetrag laut § 24 KStG. sollte ebenfalls auf € 7.500,-- erhöht werden. Begründung: Gemeinnützige Vereine und steuerbefreite Berufsverbände sind prinzipiell so etwas wie die Keimzelle einer Bürgergesellschaft in Freiheit und Verantwortung. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als eine halbe Million entsprechender Körperschaften. Hier haben sich Bürger aus freien Stücken zusammengeschlossen, um sich gemeinwohlorientiert bzw. für professionelle Anliegen wichtiger Berufsgruppen zu engagieren. Ohne ersichtlichen Grund wird dieses Bürgerengagement durch die bisherige Obergrenze für Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in Höhe von 30.678,- € p.a. kleinlich begrenzt. Viele dieser Initiativen können über Mitgliedsbeiträge und Kostenbeiträge zu Veranstaltungen im Rahmen des reinen Zweckbetriebs kaum Mittel generieren. Während die öffentliche Hand ihrerseits nicht mehr unterstützen kann – was sie ja auch nicht braucht –, führt das verengte Sponsoringverständnis des BMF aber dazu, dass einer engagierten Eigeninitiative zur Mittelbeschaffung entsprechend verfasster Körperschaften enge Grenzen gesetzt sind. Bei einer auf 60.000,- € angehobenen Obergrenze für Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bliebe die gebotene Wettbewerbsneutralität der o.g. Körperschaften gewahrt, aber es würde eine verlässliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass diese Körperschaften eigenständig Mittel dafür generieren können, um z.B. einen engagierten Mitarbeiter nachhaltig beschäftigen zu können. Insoweit werden auch Anreize zu mehr Beschäftigung gesetzt.