Ersatzneubau des Schaugewächshauses im Botanischen Garten

18.06.2015 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 23. Juni 2015 setzen zu lassen.

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Die Beschlussvorlage 0912/2015 – Ersatzneubau des Schaugewächshauses im Botanischen Garten – wird in folgendem Punkt geändert:

Der Rat beschließt eine Grundsanierung des Schaugewächshauses im Botanischen Garten in den bisherigen Ausmaßen.
Der Eintritt für Besucherinnen und Besucher des Schaugewächshauses ist kostenlos.

Begründung:

Es wird Bezug genommen auf die der Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügten Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts vom 28.04.2015. Wie dieser Stellungnahme zu entnehmen ist, kann das Rechnungsprüfungsamt auf verschiedenen Gründen zu keinem positiven Votum der Neubau-Maßnahme kommen. So haben sich zwar durch Entwurfsänderungen, z.B. den Verzicht auf Sanitäranlagen und die vielfach gewünschte Gastronomie, Einsparungen ergeben. Diese sind jedoch bereits heute durch die Preissteigerung als aufgehoben zu betrachten, da der Planungsprozess zu lange dauerte.

Weiterhin befinden sich die Haustechnikplanung und die Planung des Landschaftsarchitekten auf dem Stand des Jahres 2011. Neue Planungsunterlagen wurden nicht vorgelegt. Offene Fragen aus dem seinerzeitigen RPA-Prüfbericht wurden bis heute nicht geklärt. 

Somit kommt das Rechnungsprüfungsamt zur Beurteilung, dass ein Neubau des Schaugewächshauses nicht positiv empfohlen werden kann. Die vorgelegte Planung beinhaltet zahl-reiche kostenrelevante Unwägbarkeiten, die vor einer Beschlussfassung zu klären sind. In-wieweit die abgeänderte Beschlussvorlage den Bedenken des Rechnungsprüfungsamts Rechnung tragen soll, erschließt sich nicht.

Aus diesen Gründen sowie der hohen Kostenersparnis ist eine Sanierung des Schaugewächshauses in den bisherigen Ausmaßen einem Neubau vorzuziehen. Dabei kann dann auch auf die erwarteten Erträge aus Eintrittsgeldern in Höhe von prognostizierten 140.000 Euro pro Jahr verzichtet werden, damit alle interessierten Bürgerinnen und Bürger wie bisher kostenlosen Zutritt erhalten können.

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