Förderung von Quartiersgaragen durch das Land NRW
Anfrage der FDP-Fraktion im Verkehrsausschuss
22.11.2022 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Landesverkehrsminister hat kürzlich bekannt gegeben, dass ein neuer Fördertatbestand „Quartiersgaragen“ eingeführt wird, um Kommunen für die Errichtung in Neubau- und Bestandsquartieren eine Fördermöglichkeit anzubieten. Dazu heißt es in der Mitteilung des Ministeriums: „Quartiersgaragen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern des jeweiligen Quartiers zum Parken zur Verfügung und sollen Freiflächen schaffen für lebenswerte Bereiche wie zum Beispiel Begegnungs-, Spiel- und Grünflächen. Insgesamt soll so auch die Zahl der Fahrzeuge in Innenstädten und Wohnquartieren reduziert werden.“
Diese Förderung entspricht der langjährigen Forderung der FDP-Fraktion nach dem Bau zusätzlicher Quartiersgaragen und erlaubt eine leichtere Realisierung ab 2023.
Dazu fragt die FDP-Fraktion:
1. Welche Quartiersgarage ist so weit geplant, dass Mittel für das Jahr 2023 beantragt werden können, beispielsweise die vor einiger Zeit von der BV 5 beschlossenen Quartiersgaragen am Nippeser Tälchen und an der Boltensternstraße/ Auffahrt Mülheimer Brücke?
2. Welche Quartiersgaragen sind von den verschiedenen Gremien beschlossen worden und wie weit sind die jeweiligen Planungen?
3. Wie hoch sind die Zuschüsse, die die Stadt bekommen kann?
4. Wie würde sich die letzte Kalkulation für die Tiefgarage Ebertplatz mit einem entsprechenden Landeszuschuss verändern?
5. Wann wird die Verwaltung ihr Konzept für städtische Quartiersgaragen vorstellen?