Für eine Bußgelderhöhung von 40 auf 60 Euro für Schwarzfahren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

27.09.2012 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Für eine Bußgelderhöhung von 40 auf 60 Euro für Schwarzfahren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Die FDP fordert Bund und Länder auf, mit einem gemeinsamen Beschluss eine Bußgelderhöhung von 40 auf 60 Euro für Schwarzfahren im ÖPNV durchzuführen.

Begründung:

Die FDP ist der Überzeugung, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein(„Schwarzfahren“) kein Kavaliersdelikt ist. Nach Angaben des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) entgehen den deutschen Verkehrsunternehmen durch Schwarzfahren jährlich 350 Mio. Euro. Diese Kosten müssen von den ehrlichen Nutzern und den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs getragen werden.

Die Höhe der in Deutschland verhängten Bußgelder ist im Vergleich zu fünfzehn anderen europäischen Ländern gering. Belgien erhebt mit 200 Euro den Spitzensatz in Europa, gefolgt von Frankreich mit 180 Euro. Eine geringere Bußgeldhöhe als die in Deutschland geforderten 40 Euro findet sich nur in den Niederlanden und Tschechien.

Die letzte Erhöhung fand 2003 statt. Sie kann nur durch einen gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern erfolgen. Das Problem kann daher nur auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen gelöst werden. Die FDP soll sich dafür einsetzen.

Die FDP schließt sich daher den Argumenten des VDV an und fordert eine bundesweite Bußgelderhöhung von derzeit 40 auf 60 Euro für die Unternehmen des ÖPNV. Im Wiederholungsfall sollen 120 Euro entrichtet werden. Schwarzfahren schadet den öffentlichen Verkehrsbetrieben und nutzt die Solidarität der ehrlichen Bürger aus – daher muss der verursachte Schaden durch die Bußgelder ausgeglichen werden.

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