Finanzierung Deutschlandticket

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von Grünen, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt im Rat der Stadt Köln

23.03.2023 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln fordert die Landes- und Bundesregierung auf, dass die kommunalen Belastungen, die durch die Einführung des Deutschland-Tickets entstehen durch eine auskömmliche Finanzierung des kommunalen ÖPNV-Angebots ausgeglichen werden und die dauerhafte Finanzierung des Deutschlandtickets auch über 2025 hinaus sichergestellt wird.

Zudem fordert der Rat der Stadt Köln die Landes- und Bundesregierung auf, dass eine Beteiligung der Kommunen bzw. kommunalen Verkehrsunternehmen an den weiteren Verhandlungen entsprechend ihrer Betroffenheit gewährleistet wird.

Hierzu gehören vor allem die folgenden Fragestellungen:
- Einnahmeaufteilung
- angemessene Berücksichtigung der kommunalen Aufgabenträger bei der Mittelverteilung
- Preisfortentwicklung und Fortführung des Deutschlandtickets nach 2025
- weitergehender Finanzierungsbedarf

Der Rat der Stadt Köln bittet gleichermaßen die Stadtverwaltung und die KVB AG, sich in den entsprechenden Gremien (Deutscher Städtetag, VDV etc) für die Beteiligung der Kommunen bzw. kommunalen Verkehrsunternehmen an den weiteren Verhandlungen einzusetzen.
Der Rat der Stadt Köln schließt sich darüber hinaus den Forderungen der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr zur nachhaltigen Finanzierung für einen zukunftsfähigen Nahverkehr an.

Begründung:

Mit der Einführung des Deutschlandtickets als Nachfolgeprodukt des erfolgreichen 9-Euro-Tickets haben sich der Bund und die Länder verpflichtet, 3 Mrd. Euro zum Ausgleich von Mindereinnahmen für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind nach Paragraph 9 von den Ländern gemäß Absatz 5 einvernehmlich entsprechend der Verteilung der eingetretenen finanziellen Nachteile aus der besonderen Tarifmaßnahme umzuverteilen. Per gesetzlicher Vorgabe ist für die tarifliche Umsetzung des Deutschlandtickets der Tarif bis zum Erlass entsprechender Regelungen durch die Aufgabenträger, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 vorläufig anzuwenden. Der maßgebliche Ausgleich finanzieller Nachteile entsprechend den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird von den Ländern beziehungsweise den zuständigen Behörden abgewickelt. Grundsätzlich verbleibt die Verantwortung für die Umsetzung der Tarifmaßnahme bei den Ländern bzw. bei den Aufgabenträgern.
Neben der noch nicht sichergestellten Finanzierung über 2025 hinaus, steht zu befürchten, dass die kommunalen und städtischen Aufgabenträger bei den weiteren Entscheidungen nicht angemessen berücksichtig werden. Vor allem bei der Einnahmeaufteilung droht es zu Verwerfungen zwischen den Ländern, Verbünden und vor allem zwischen den Verkehrsunternehmen des SPNV und der kommunalen, bzw. städtischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen zu kommen.
Schon für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) liegt NRW-weit in der Prognose für das Jahr 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 395 Mio. Euro vor. Die bisher zugesagten Finanzmittel des Bundes und des Landes (erhöhte und um drei Prozent dynamisierte Regionalisierungsmittel und Gelder aus dem Entlastungspaket des Landes, sog. „Strompreisbremse“) können diesen Fehlbetrag zwar kurzzeitig ausgleichen, sodass die NRW-Aufgabenträger vorbehaltlich der zugesagten Unterstützung für das Jahr 2023 ausgeglichene Haushalte verabschieden konnten. Allerdings reichen die Finanzmittel von Bund und Land nicht aus, um die Verkehre im Bestand längerfristig zu sichern, geschweige denn auszubauen. Allerdings bezieht sich der ermittelte Fehlbetrag alleine auf die Verkehre des SPNV.
Für die ländlichen und städtischen Verkehre des ÖPNV besteht darüber hinaus ein ebenfalls grundsätzliches Problem. Nicht nur, dass auch der ländliche und städtische ÖPNV unter den gleichen kostentreibenden Rahmenbedingungen zu leiden hat, wie der SPNV, durch das 49 Euro Ticket entsteht trotz der durch Bund und Länder zugesagten 3 Mrd. EUR Ausgleichsleistung zumindest ab 2024 ein weiteres Finanzierungsrisiko. So hat die KVB AG in einer ersten Risikomeldung ermittelt, dass im Jahr 2024 ein Fehlbetrag von knapp 20 Mio. Euro durch die Einführung des 49 Euro Tickets entstehen können. Ohne die nur bis 2025 zugesagten Ausgleichleistungen kann der Fehlbetrag sogar auf bis zu 83 Mio. Euro ansteigen.

Begründung der Dringlichkeit:

Da das Deutschlandticket zum 1. Mai an den Start gehen wird, sind die noch offenen Fragen bis zu diesem Zeitpunkt zu klären. Sowohl die nächste Sitzung des Rates am 16.05.2023 als auch die des Hauptausschusses am 17.04. sind zu spät, um die entsprechenden Fragestellungen zu erörtern.

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Ulrich Breite, MdR

Ulrich Breite, MdR

Geschäftsführer der FDP-Ratsfraktion

Finanz- und Sportpolitischer Sprecher der FDP-Ratsfraktion

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