Gebauer: Inklusion darf nicht scheitern

23.01.2013 Reden FDP-Landtagsfraktion NRW

Qualität der sonderpädagogischen Förderung sichern

Rede zur Debatte „Inklusion darf nicht scheitern -Qualität der sonderpädagogischen Förderung sichern“ von Yvonne Gebauer, Bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion 

- Es gilt das gesprochene Wort - 

„In der vergangenen Woche haben sich Lehrer- und kommunale Spitzenverbände in einem einmaligen Vorgang mit einem Appell an die Landesregierung zur Inklusion zu Wort gemeldet. Dieser Hilferuf von vier Lehrerverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden - mit teilweise sehr unterschiedlichen Überzeugungen - muss der Landesregierung zu denken geben. Aber, diese sieben Verbände stehen mit ihrer kritischen Einschätzung nicht allein. Weitere Lehrer- und Elternverbände- und Gruppierungen, Schulkollegien, die kommunale Schulverwaltungen, Kommunalpolitiker – inklusive SPD und Grünenvertreter, Mitarbeiter bei den Bezirksregierungen erklären übereinstimmend, dass das Vorgehen von der rot-grünen Landesregierung bei der Inklusion unstrukturiert, man kann schon sagen chaotisch, ist. Die Qualität der sonderpädagogischen Förderung kann nach übereinstimmender Meinung so nicht gesichert werden. 

Auch wenn ich mit SPD-Kollegen auf kommunaler Ebene spreche, sind wir uns völlig einig: Wir wollen Inklusion, aber nicht in diesem Tempo. Die Grünen erklären gerne, dass CDU und FDP an den bisherigen Problemen Schuld seien. Ich sage an dieser Stelle: Die FDP ist der Überzeugung, dass Inklusion „qualitativ“ nur schrittweise umgesetzt werden kann. 

Ein großes Problem ist, dass die Schulministerin persönlich höchste Erwartungen geweckt hat, die aber kurzfristig nicht umsetzbar sind. Leider bestätigt sich nun, wovor die FDP immer gewarnt hat. Im Moment droht die Inklusion zu scheitern, weil das Vorgehen von Frau Ministerin Löhrmann das Vertrauen in die Qualität beschädigt. 

Gegenwärtig herrscht an Schulen oftmals eine hochproblematische Situation. Bei der Vielzahl der Herausforderungen möchte ich mich auf drei Aspekte konzentrieren, da wir das Thema auch in der Mündlichen Fragestunde intensiv behandeln werden. Die drei Aspekte sind: Qualität und Konnexität, Förderstrukturen und das weitere konkrete Vorgehen. 

Erstens: Die Qualität der Förderung: Gegenwärtig sind die Kollegien oftmals überfordert, weil der enorme Anstieg von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen nicht von der benötigten Unterstützung flankiert wird. Es fehlt an der entsprechenden Sachmittelausstattung und an sonderpädagogischem Fachpersonal. Ein Gesamtschulleiter aus Krefeld hat es bei Westpol deutlich formuliert, als er unmissverständlich betonte, dass die Lehrkräfte an allgemeinen Schulen für diese Aufgabe nicht ausgebildet seien und die benötigte Förderung nur unzureichend umsetzen könnten. Rot-Grün hat den Weg beschritten, zeitnah möglichst vielen Kindern den Weg an die allgemeinen Schulen zu eröffnen. Dass sich viele betroffene Eltern hierüber freuen, kann ich gut nachvollziehen. Leider kann sich dieses Vorgehen als Danaergeschenk erweisen, da der deutliche Anstieg nicht mit der nötigen Unterstützung einhergeht. 

Die Landesregierung will nun Stellen in den Bereich der Inklusion verlagern und Fortbildungsmittel erhöhen. Dennoch ist dem VBE zuzustimmen, der erklärt, dass diese Maßnahmen zur Sicherung der Qualität nicht ausreichen. Zurzeit erleben wir, was die CDU zu Recht eine graue Inklusion nennt. Aus FDP-Sicht ist Inklusion nicht erreicht, wenn sich möglichst viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen aufhalten. Aus unserer Sicht aber ist Inklusion, eine gelungene Inklusion, nur dann erreicht, wenn diese Kinder, aber auch alle anderen Kinder an allgemeinen Schulen bestmöglich gefördert werden. 

Dass Rot-Grün leider mutwillig auf qualitative Standards verzichtet, um Kosten zu vermeiden, belegen ihre Schreiben an die Kommunen, Frau Ministerin. Zitat: „Das Land macht weder für den Schulbereich im Allgemeinen noch speziell mit Blick auf den Ausbau des Gemeinsamen Lernens auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem verbindliche Vorgaben zur Größe, zur baulichen Beschaffenheit oder zur Ausstattung von Schulen. Personelle Auswirkungen sind für die Schulträger nicht zu erwarten, weil der Gesetzentwurf keine Vorgaben für das von ihnen zu stellende Personal vorsieht.“ 

Diese Aussage bedeutet letztlich: Die Landesregierung macht keine qualitativen Vorgaben für die Inklusion, damit die Kommunen kein Geld einfordern können. Frau Ministerin, das kann, das darf nicht Ihr Ernst sein. Sie dürfen nicht bei einem so hochsensiblen Feld auf umfassende qualitative Standards verzichten. Sie müssen diese umfassenden, qualitativen Standards setzen und die Kommunen bei der Umsetzung unterstützen. Die Landesregierung muss die Inklusion endlich als konnexitätsrelevant anerkennen und eine Kostenfolgeabschätzung machen. Treten Sie in konstruktive Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden ein. 

Der 2. Aspekt: die Förderstrukturen: Der Referentenentwurf und die Verordnung sehen eine massive Schließungswelle von Förderschulen vor. Zusammenlegungen sollen möglichst erschwert werden. Es ist verwunderlich, dass Ministerpräsidentin Kraft dieses Vorgehen so bürokratisch-kalt als „Leerziehen der Förderschulen“ bezeichnet. Wir alle wissen, dass sich die Zahl der Förderschulen im Zuge der Inklusion verringern wird. Es muss dennoch zukünftig ein flächendeckendes Förderschulangebot garantiert sein. In diesem hochsensiblen Bereich dürfen Eltern Wahlmöglichkeiten nicht verwehrt werden. 

Unser 3. Aspekt: das weitere Vorgehen. Frau Ministerin Löhrmann, die FDP fordert Sie auf: Überarbeiten Sie den Referentenentwurf und die Verordnung grundlegend. Geben Sie den Förderschulen bis 2014/2015 Bestandsschutz und ermöglichen Sie auch in Zukunft Wahlrechte der Eltern. Legen Sie für die Umsetzung der Inklusion transparente, finanzielle und personelle Planungen vor. Entwickeln Sie umfassende, verbindliche Qualitätsstandards zur Umsetzung der Inklusion. Dies sind zentrale Voraussetzungen, damit die Inklusion nicht scheitert. Frau Ministerin Löhrmann, leiten Sie bei der Generationenaufgabe Inklusion im Sinne der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen eine Kehrtwende ein.“

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Yvonne Gebauer, MdL

Yvonne Gebauer, MdL

Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen

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