Gesundheitsverträglicher Mobilfunk

06.11.2001 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Gesundheitsausschuss hat auf Antrag von CDU und FDP folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bereits am 5.10.2000 im Bundestag angekündigte Novellierung der 26. BImSchV im Hinblick auf zusätzliche Vorsorgeregelungen und einer Absenkung der Grenzwerte zum Schutze der Bevölkerung zügig umzusetzen. 2. Am 5.7.2001 wurde eine Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommungen beim Ausbau der Mobilfunknetze getroffen. Diese beinhaltet u. a. die Information über die bestehenden und zukünftigen Mobilfunknetze. Des weiteren sollen die von den Kommunen unterbreiteten Standortvorschläge vorrangig und ergebnisoffen geprüft werden. Bei funktechnischer Eignung und wirtschaftlicher Realisierbarkeit dieser Standorte erfolgt eine vorrangige Verwirklichung. Zudem soll die Bevölkerung zu Fragen des Mobilfunks durch Informationsveranstaltungen und –materialien unterrichtet werden. Der Gesundheitsausschuss begrüßt die Ausführungen des Deutschen Städtetages und schließt sich den Vorschlägen inhaltlich an. 3. Bis zur Neuregelung der 26. BImSchV soll der Beschluss des Stadtvorstandes vom 29.5.2001, auf die Errichtung von UMTS-Sendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Köln mit sensibler Nutzung (Kindereinrichtungen, Schulen, Krankenanstalten) aus Gründen der Gesundheitsvorsorge freiwillig zu verzichten, konsequent umgesetzt werden. Der Gesundheitsausschuss begrüßt außerordentlich diese Vorgehensweise, da sie den notwendigen Ausbau der Infrastruktur im Telekommunikationssektor mit dem besonderen Schutz empfindlicher Menschen verbindet.

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