Gleichbehandlung von Beschäftigten in Bezug auf ELP

04.09.2003 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Freiwillige Gleichbehandlung von Arbeitern, Angestellten und Beamten in Bezug auf Eingetragene Lebenspartnerschaften Die FDP-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Recht zu setzen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, allen städtischen Arbeitern, Angestellten und Beamten, egal ob in Ehe oder Eingetragener Partnerschaft lebend, jeweils die selben tariflich geregelten Leistungen zu gewähren. Dies gilt u.a. für: - Anträge von Beamtinnen und Beamten auf Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub zur Pflege eines sonstigen Angehörigen nach § 85 a Abs. 1 LBG NW, - Anträge von Beamtinnen und Beamten auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Vergütung zur Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen nach § 11 SUrlV, - Anträge von Beamtinnen und Beamten auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung bei schwerer Erkrankung eines/einer in dem selben Haushalt lebenden Angehörigen bzw. Betreuungsperson nach § 11 SUrlV und - den Bereich des Beihilferechtes. Begründung: Seit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes warten Länder und Kommunen auf die Ausführungsgesetze. Da sich in der Bundes- und Landesregierung derzeit keine Bewegung abzeichnet, übernimmt die Stadt die für Angestellte geltenden Regelungen analog für ihre Beamten.

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