Gleichheit von aktivem und passivem Wahlrecht
10.03.2004 Anträge Junge Liberale Köln
Antrag zum Kreisparteitag der FDP-Köln am 13. März 2004 Die FDP Köln spricht sich dafür aus, nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in NRW an die Vollen-dung des sechzehnten Lebensjahr zu binden. Dazu fordert die FDP Köln die FDP-Landtagsfraktion auf, sich für eine Änderung des „Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)“ einzusetzen. § 12 (1) soll künftig lauten: „Wählbar ist jede wahlberechtigte Person.“ Begründung: Bisher: § 12 (1) KWahlG „Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.“ Bei der Kommunalwahl 1999 in NRW durften Jungwähler zwischen 16 und 18 Jahren erstmals ihre Stimme abgeben, konnten aber nicht selber gewählt werden. Gleiches erleben wir bei der kommenden Kommunalwahl im September 2004. Wollen wir jungen Menschen die Chance geben, aktiv über das politische Geschehen mitzubestimmen, dürfen wir sie nicht nur wählen lassen, sondern müssen nun auch konsequent den zweiten Schritt gehen und ihnen die Möglichkeit verschaffen auch gewählt zu werden. Denn gerade auf kommunaler Ebene werden viele Entscheidungen getroffen, die ganz konkret Jugendliche und junge Erwachsene betreffen. Ihre Mitbestimmung ist bisher leider viel zu wenig gewünscht. Dabei sollten gerade sie über die eigenen Belange viel mehr mitbestimmen dürfen. Darum sollte grundsätzlich gelten: Wer mündig genug ist sein aktives Wahlrecht wahrzunehmen ist auch mündig genug gewählt zu werden. Künftig also: Auch wählbar schon ab 16 Jahren.