Google-Street-View muss Persönlichkeitsrechte wahren

17.12.2009 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss des Rates

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates setzen lassen, der mit einer Ergänzung beschlossen wurde.

Beschluss:

Die Stadt Köln soll

• Kontakt zu Google Deutschland aufnehmen, um festzustellen, ob und wann Aufnahmen im Stadtgebiet Köln stattfinden. Soweit solche Aufnahmen künftig stattfinden, sollen die Bürgerinnen und Bürger hierüber informiert werden, damit sie die Möglichkeit haben, sich den Aufnahmen zu entziehen bzw. vorab Widerspruch einzulegen;

• ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der straßen- und straßenverkehrrechtlichen Vorschriften durch Google-Fahrzeuge auf dem Stadtgebiet legen;

• gegenüber Google Deutschland im Sinne aller Einwohnerinnen und Einwohner erklären, dass die Stadt Köln es für unverzichtbar ansieht, dass auf ihrem Gebiet durch Kamerafahrzeuge erhobene sensible Daten (Kfz-Kennzeichen, Gesichter, Hausnummern) bereits zum Zeitpunkt der Erhebung in den so genannten Rohdaten (also in den Foto-Originalen) und vor einer Veröffentlichung sofort, qualifiziert und unwiderruflich unkenntlich gemacht werden;

• durch geeignete Maßnahmen dafür werben, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ihr persönliches Widerspruchsrecht kennen und aktiv ausüben können. Dazu soll auf der Internetseite der Stadt Köln ein eigenes Widerspruchsformular oder ein Link zu einem entsprechenden Angebot sowie entsprechende Informationen angeboten werden. Auch barrierefreie Formulare sollen verfügbar sein;

• für ihre Bürgerinnen und Bürger beispielhaft handeln und per Widerspruch bei Google Deutschland darauf hinwirken, dass im Eigentum der Stadt Köln oder ihrer Unternehmen stehende Gebäude, für die besondere Sicherheits- oder sonstige berechtigte Interessen bestehen nicht im Google-Street-View Angebot erscheinen bzw. qualifiziert unkenntlich gemacht werden.

Begründung:

Auch in NRW werden derzeit Straßenansichten für den Internetdienst Google-Street-View mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. 

Bei digital erfaßten Fotos von Gebäuden und Grundstücksansichten, die über Geokoordinaten eindeutig lokalisiert und damit einer Gebäudeadresse und dem Gebäudeeigentümer sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern zugeordnet werden können, handelt es sich in der Regel um personenbezogene Daten, deren Erhebung und Verarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beurteilen ist. Das Projekt birgt somit erhebliche datenschutzrechtliche Probleme. 

Auf den Bildern des Street-View-Angebots sind im günstigsten Fall nur leicht entfremdete Personen und Fahrzeuge deutlich zu sehen. Diese Bilder können mühelos mit Satellitenfotos, Adreßdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden. Verstöße gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sind zu befürchten.

So interessant die dargestellten Nutzungs- und Anwendungsmöglichkeiten somit auch erscheinen mögen, so können die Bilder gerade auch für nachteilige oder schädigende Zwecke genutzt werden (Auskunfteien, Adreßhandel, Kriminalität).

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