Jugendkriminalität

15.11.2003 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Der Antrag zum Kreisparteitag der Kölner FDP am 15. November 2003 wurde wie folgt beschlossen: Initiative der Kölner FDP zum Abbau der Jugendkriminalität sowie zu wirksameren Maßnahmen gegenüber minderjährigen Intensivstraftätern Kölner Kriminalitätsentwicklung im Allgemeinen und bei Kindern und Jugendlichen im Besonderen In Köln ist die Anzahl der bekannt gewordenen Straftaten im Jahresvergleich 2001/2002 von 120.299 Fälle auf 132.318 Fälle gewachsen. Das entspricht einer Steigerung um 10 %. Die derzeitigen Zahlen für 2003 lassen einen weiteren Anstieg der Fallzahlen erwarten. Insbesondere in den Bereichen Gewaltkriminalität, Raub, Körperverletzung und Taschendiebstahl verzeichnet die Kölner Polizei steigende Deliktzahlen. Dabei ist der Anteil tatverdächtiger Minderjähriger (Kinder bis 13 Jahre, Jugendliche bis 17 Jahre, jeder Tatverdächtige wird unabhängig von dem vorgeworfenen Straftaten nur einmal gezählt) beim Straßenraub, Taschendiebstahl und Tageswohnungseinbruch besonders hoch. Bei 1.154 gezählten Straßenraubdelikten im Jahr 2002 waren von 703 registrierten Tatverdächtigen 405 Minderjährige (53,6 %), bei Taschendiebstahldelikten im gleichen Jahr in Höhe von 11.543 wurden von 513 Tatverdächtigen 275 Minderjährige (53,6%) ermittelt und beim Tageswohnungseinbruch in Höhe von 2.661 Delikten stellten von den 198 ermittelten Tatverdächtigen die Gruppe der Minderjährigen 40,4% (80 Kinder und Jugendliche). Hier stellen die Minderjährigen den Großteil aller Tatverdächtigen. Würde man allein die Heranwachsenden bis 20 Jahre beim Straßenraub dazu zählen, erhielten wir für Köln eine Tatverdächtigenquote von 72,5% (absolut 510 Personen). Bei den Körperverletzungsdelikten liegt die Gesamtzahl der Tatverdächtigen bei 5.530. Der Anteil der Minderjährigen beläuft sich hier auf 896, was einem Anteil von 16,2% entspricht. Die Zahl der Tatverdächtigen bei der gefährlichen und schweren Körperverletzungen liegt bei 2610. Hier ist der Anteil der Minderjährigen deutlich höher (587, also 22,5 %) als bei den vorsätzlichen, leichten Körperverletzungen. Bei diesen sind von 2888 Tatverdächtigen 340 minderjährig, was einem Anteil von 11,8 % entspricht. Auffallend ist bei dieser Entwicklung der relativ hohe Anteil von nichtdeutschen Tatverdächtigen. Von allen Tatverdächtigen im Jahr 2002 waren 38,6 % der Kinder, 34,5 % der Jugendlichen und 36,5 % der Heranwachsenden Nichtdeutsche. Darum möge der Kreisparteitag beschließen: I. Präventive und helfende Maßnahmen Die FDP in Köln fordert die Stadt auf, ein Konzept unter Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen zu erstellen: · Erhalt und Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit Trotz notwendiger Sparpolitik muss die Struktur der derzeitigen jugend- und sozialpädagogischen Dienste in Köln erhalten bleiben. Gleiches muss für die vielen Vereine und Institutionen gelten, die mit bürgerschaftlichem Engagement sich der Kinder- und Jugendarbeit annehmen. Dazu zählen auch die Sportvereine, die durch Auferlegen von immer höheren Nutzungs- und Verwaltungsgebühren für öffentliche Sportanlagen faktisch gezwungen werden, ihre ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit einzustellen. · Sicherheit und Opferschutz ausbauen Durch eine stärkere Präsenz von Ordnungsbehörde und Polizei im öffentlichen Raum, weitere Ordnungspartnerschaften, eine sicherheitsorientierte Stadtent-wicklungspolitik und gezielte Belegungssteuerung in der Wohnungspolitik ist das Sicherheitsgefühl der Kölnerinnen und Kölner zu steigern. Gleichzeitig muss der Opferschutz intensiviert werden. Die Stadtverwaltung soll durch Informations-angebote und über die städtische Internetseite umfassend über die bestehenden Hilfsangebote (Weißer Ring, Beratungsstellen etc.) informieren. · Beschluss zum Haus des Jugendrechts umsetzen Die Einführung von Diversion im Jugendstrafverfahren in Köln – wie bereits im April 2002 durch den Rat der Stadt Köln einstimmig beschlossen – ist dringend nötig, damit das Verfahren gegen delinquente Kinder und Jugendliche unter Beteiligung von Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Polizei gleichzeitig und an einem Ort stattfinden und die Bearbeitungszeit von bisher drei bis vier Monaten deutlich reduziert werden kann. Die Kölner FDP fordert darum die Stadt auf, endlich den Beschluss umzusetzen und ein Haus des Jugendrechts in Köln zu installieren. II. Sanktionsorientierte und erzieherische Maßnahmen Köln braucht nicht nur den Erhalt und Ausbau in der Prävention, sondern wirksamere Sanktionsmaßnahmen bei der Kinder- und Jugendkriminalität. Darum fordert die Kölner FDP ihre Fraktionen im Landtag NRW und im Deutschen Bundestag zu folgenden Initiativen auf: · Einführung eines „Warnschussarrestes“ auf Probe Durch den „Warnschussarrest“ soll den Jugendgerichten die Möglichkeit eingeräumt werden, neben der Verurteilung zu einer Jugendstrafe auf Bewährung auch einen Jugendarrest zu verhängen. Viele verurteilte Jugendliche sehen in einer Jugendstrafe auf Bewährung keine spürbare Sanktion, sondern einen „Freispruch zweiter Klasse“. Sie werden sich deshalb des Ernstes ihrer Lage nicht bewusst und realisieren nicht, welche Konsequenzen weitere Straftaten haben. Durch den Vollzug eines Arrestes von bis zu vier Wochen am Anfang der Bewährungszeit inklusive einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung kann dem Jugendlichen deutlich vor Augen geführt werden, dass die Gesellschaft von ihm eine grundlegende Verhaltensänderung erwartet. Nach Ablauf der Probezeit soll der Landtag über eine dauerhafte Regelung auf Grundlage eines Erfahrungsberichtes beschließen. · Zulassung einer geschlossenen Heimunterbringung für Intensivstraftäter NRW besitzt keine Einrichtungen zur geschlossenen Heimunterbringung von Intensivstraftätern, insbesondere für Täter unter 14 Jahren. Schon jetzt werden Intensivstraftäter in Bayern oder Baden-Württemberg untergebracht. Neueste Variante ist auch die Unterbringung in Einrichtungen in den USA. Die Kölner FDP fordert darum die Landesregierung und den Landschaftsverband Rheinland auf, geschlossene Heimunterbringung mit pädagogischen Konzepten in Köln zu zulassen. Wir Liberale wollen nicht zurück zu Heimkonzepten der 50er und 60er Jahre mit dem einfachen Wegschließen, sondern Reformkonzepte des Wiedererlangens eines verantwortungsbewussten Umgangs mit der eigenen Freiheit. · Einführung des Projektes „Insellösung“ im Land Brandenin NRW Das Land Brandenburg hat jahrelange, erfolgreiche Erfahrungen mit ihrer Einrichtung in Petershagen für delinquente Minderjährige gesammelt. Von den über 380 dort untergebrachten Straftätern ist nur einer rückfällig geworden. Die Einrichtung in der Uckermark zeichnet durch einen streng geregelten Tagesablauf auf dem ehemaligen Gutshof aus. Petershagen ist keine geschlossene Einrichtung im allgemeinen Sinne, da aber die nächsten Orte in dem schwach besiedelten Landstrich kilometerweit entfernt sind, lohnt sich das Weglaufen nicht. Die Kölner FDP fordert die Landesregierung auf, ein Pilotprojekt dieser „Insellösung“ im Rheinland und eins in Westfalen kurzfristig einzuführen. Die FDP schlägt für das Rheinland vor, in der Eifel schwach besiedelte Orte zu prüfen. · Prüfung, ob das Jugendstrafverfahren vereinfacht werden kann Durch eine Reform des Jugendgerichtsgesetzes sollen die Richter nicht länger auf ein freiwilliges Erscheinen des Angeklagten angewiesen sein. Durch die Möglichkeit, einen Vorführ- oder Haftbefehl zu erlassen, soll in Zukunft die konsequente Durchführung des Verfahrens und damit eine nachhaltige erzieherische Wirkung erzielt werden. · Zulassung von Nebenklage und Opferanwalt bei Jugendstrafverfahren Die Strafprozessordnung ist dergestalt zu ändern, dass im Verfahren gegen Jugendliche die Nebenklage zugelassen und damit auch die Beiordnung eines Opferanwaltes zu ermöglichen ist. Durch die Nebenklage, die sich in der Praxis zu einem Instrument des Opferschutzes gewandelt hat, können dem jugendlichen Straftäter die Folgen seiner Tat besser deutlich gemacht werden. Dies dient letztlich dem Erziehungs- und Resozialisierungsgedanken. · Modernisierung des Jugendstrafvollzugs mit dem Modell „Chance“ Der Jugendstrafvollzug gehört nach dem Vorbild Baden-Württembergs reformiert und das bisher bundesweit einmalige „Projekt Chance“ ist auch in Nordrhein-Westfalen einzuführen. Im Rahmen dieses Projektes erhalten junge Straftäter im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, die erstmals zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, eine Chance auf Rückkehr in ein Leben ohne Kriminalität. Durch ein intensives soziales Training, eine gründliche schulische Ausbildung und einen dichten Tagesablauf sollen die vorhandenen Entwicklungsstörungen behoben und die soziale Kompetenz gestärkt werden. Um den Jugendlichen nach der Entlassung einen nahtlosen Übergang ins Berufsleben zu ermöglichen, arbeitet das „Projekt Chance“ eng mit der Wirtschaft zusammen. · Ausbau des Täter-Opferausgleichs im Jugendstrafrecht Auffallend hoch ist die Rate jugendlicher Straftäter bei gefährlichen und schweren Körperverletzungen. Maßnahmen wie zum Beispiel die Zulassung des „Adhäsionsverfahrens“ zu initiieren, um den Täter-Opfer-Ausgleich auszubauen, sind geeignet die natürliche Hemmschwelle bei dieser Tätergruppe wieder zu aktivieren. Alle Möglichkeiten der materiellen Schadenswiedergutmachung durch den Täter sind auszuschöpfen. Durch den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleiches wird sowohl eine pädagogische Wirkung bei den Tätern wie auch eine Hilfestellung für die Betroffenen sichergestellt. Um Opfern kurzfristig finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen zu können, sollte ein Opfer-Hilfsfonds oder eine Stiftung auf Landesebene geschaffen werden. · Unterstützung der Polizei bei ihrem Modernisierungsprozess zur besseren Kriminalitätsbekämpfung Die Erneuerung der Ausstattung und Ausrüstung sowie die Verbesserung des Steuerungs- und Führungssystems mit dem Ziel der Schaffung von Schwerpunktkommissariaten haben die Arbeitsbedingungen bereits erheblich verbessert und sind weiter voran zu treiben. III. Problemorientierte Maßnahmen bei Kinder- und Jugendkriminalität aus der Gruppe von illegal eingereisten Ausländern Zweifelsohne fallen insbesondere Kinder und Jugendliche von nach Deutschland illegal eingereisten Familien als Intensivstraftäter auf. Nach der Kölner Ermittlungskommission „TASNA“ (serbokroatisch für „Tasche“) ist das Volumen der Taschendiebstähle in Köln 10 Mal höher als im Landesdurchschnitt. Rund 90 % der ermittelten minderjährigen Tatverdächtigten in Köln kamen aus dieser Personengruppe. Auch ihr Anteil bei Tageseinbrüchen ist extrem hoch. Hier liegt demnach kein allgemeines Jugendproblem, sondern das Verhalten eines Teils der genannten Gruppe vor, die unser Jugendstrafrecht und das soziale und liberale Köln ausnutzen, um ihre Kinder und Jugendlichen Straftaten begehen zu lassen. Bisher greifen bei minderjährigen Intensivstraftätern aus dieser Gruppe keinerlei Maßnahmen. Köln befindet sich in einer problematischen Situation, weil die Stadt sich zu dem bevorzugten Aufenthaltsort für unerlaubt eingereiste Personengruppen in NRW entwickelte und sich die negativen Begleiterscheinungen darum in Köln konzentrieren. Deshalb fordert die Kölner FDP: · einen Verteilungsschlüssel für Kommunen analog zum Asylverfahren. Diesem Problem muss zuvorderst durch die Bundesregierung bzw. den Bundesgesetzgeber begegnet werden. In Anlehnung an die Verteilung von Asylbewerbern muss der Personenkreis der unerlaubt eingereisten Ausländer in die Quotenregelung einbezogen werden. Nur so kann eine einseitige Belastung in bestimmten Großstädten wie Köln verhindert werden. · minderjährige Intensivstraftäter aus illegal eingereisten Familien unter die Obhut der Jugendpflegschaft zu nehmen. Unabhängig der Herkunft und des rechtlichen Status sind minderjährige Intensivstraftäter nicht nur Täter sondern auch Opfer, die unserer Hilfe bedürfen. Ihnen werden darum Jugendpfleger zur Seite gestellt, damit ein Mindestmaß an Kontrolleinfluss durch das Jugendamt gewährleistet ist, so wie es zum Wohle für jeden deutschen Minderjährigen gesetzliche Pflicht des Staates bei mangelndem Zugriff oder schlechtem Einfluss auf den Minderjährigen durch Erziehungsberechtigte ist. · Konsequente Anwendung des § 34 (Platzverweisung) des Gesetzes zu Änderung des Polizeigesetzes und des Ordnungsbehördengesetzes vom 24. Juni 2003. Mit der neuen Befugnisnorm des § 34 darf die Polizei seit Sommer 2003 eine Person, die in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, über einen längeren Zeitraum – bis zu drei Monaten – den Aufenthalt untersagen. Diese neue auf alle Straftaten bezogene Bestimmung wird nicht bzw. nicht konsequent genug angewandt. Die FDP fordert darum die Kölner Polizei auf, ihre neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen und den Intensivstraftätern Aufenthaltsverbote im und vor dem Kölner Hauptbahnhof, Dom und Umgebung, einschließlich Roncalliplatz, Schildergasse, Hohe Straße, Alter Markt, Heumarkt, Neumarkt, Rudolfplatz und auf allen U-Bahnhöfen, die als Tatorte bekannt sind, auszusprechen · Gegen Anstiftung oder Duldung von Kriminalität durch Erziehungsberechtigte gezielter vorgehen. Um die zur Kriminalität anstiftenden oder duldenden Eltern bzw. Familienangehörigen von minderjährigen Serientätern und die jugendlichen Kriminellen besser zur Verantwortung ziehen zu können, wird der Gesetzgeber aufgefordert, zu prüfen, ob an der bestehenden Rechtslage Änderungen vorgenommen werden müssen. Begründung: Köln hat mit einem hohen Niveau und weiter steigenden Zahlen bei der Kinder- und Jugendkriminalität ein drückendes Problem und ein beherrschendes Thema in der Kölner Bevölkerung. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Menschen erwarten zu Recht ein Handeln der Politik und es müssen die demokratischen Parteien handeln, damit nicht rechtspopulistische, ausländerfeindliche Rattenfänger sich dieser Thematik zum Stimmenfang bemächtigen. Nicht Strafe, sondern der Erziehungsgedanke muss weiter der Grundsatz im Jugendstrafrecht bleiben. Die bisherigen Strategien im Umgang mit der Kinder- und Jugendkriminalität in Köln und NRW besitzen nicht mehr die frühere Erfolgsquote. Offenkundig verfangen die Konzepte der vor dreißig Jahren erfolgreichen Reform des Jugendstrafrechts und Jugendhilferechts bei der heutigen Generation nicht mehr in dem gewohnten Umfang. Jugendhilfe und Jugendstrafrecht müssen sich wegen der veränderten Bedingungen fortentwickeln. Weder befriedigend noch hinreichend sind die bisherigen Erklärungsansätze für die überproportionale Quote bei nichtdeutschen Straftätern im Kinder- und Jugendalter. Tatsache ist aber, dass bei dieser Tätergruppe die gängigen Konzepte der Jugendhilfe und des Jungendstrafrechts häufig ganz ohne Wirkung bleiben. Weiter zeigen Berichte der Jugendhilfe auf, dass bei einer nicht erheblichen Anzahl von Migrantenfamilien, hierzu zählen insbesondere türkischstämmige Familien, nicht nur autoritäre und gewalttätige Erziehungsstrukturen vorhanden sind, sondern auch weiterhin kulturell fest verankert scheinen. Augenscheinlich ging die gesellschaftliche Diskussion, die erfolgreichen Reformen im Jugendstrafrecht und -hilferecht und die daraus resultierende gesellschaftliche Werteveränderung in der Kinder- und Jugenderziehung in den letzten dreißig Jahren an einer Vielzahl von Migrantenfamilien ohne größere Einflussnahme auf ihre Erziehungsmethoden vorüber. Die Annahme der deutschen Integrationspolitik des „Herauswachsens“ dieses Problems bei der Dritten in Deutschland geborenen Generation durch eine gesellschaftlich emanzipatorische Wirkung blieb aus. Belegt dafür ist ein soziologisches Paradoxon, dass der Vierten, in Deutschland geborenen jungen türkischstämmigen Generation die deutsche Sprache und Kultur fremder ist als der Dritten. In diesem Zusammenhang ist die Frauenfrage der in Deutschland geborenen Dritten Frauengeneration politisch und soziologisch sträflich vernachlässigt worden. Ein ganz andere Problematik besitzt Köln bei der Kinder- und Jugendkriminalität von hauptsächlich illegal eingereisten Romafamilien. Hier versagt die Jugendhilfe sowie das Jugendstrafrecht vollkommen, da ein anderes Rechtsempfinden das Verhalten der Erziehungsberechtigen und der Kindern und Jugendlichen bestimmen und sie sich den Grundsätze unseres Erziehungswesen entziehen bzw. es für Straftaten ausnutzen. Die zahlenmäßige Konzentration dieser Gruppe auf einige wenige Großstädte wie Köln verschärft das Problem lokal erheblich. Darum sind problemorientierte Maßnahmen, wie im Antrag vorgestellt, für die eindeutig definierte Tätergruppe einzuführen. Die Kölner FDP hat darum eine Reforminitiative für Köln verfasst, um sich dieser Herausforderung im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität, wo bewährte Ansätze ins Leere laufen, zu stellen. Das Kind und der Jugendliche steht im Mittelpunkt unseres Reformvorhabens. Wie Kölner Liberalen wollen in bester Reformtradition neuen Denk- und Lösungsansätzen in diesem so drängenden Problembereich zum Durchbruch verhelfen.

Feedback geben