Jugendliche Intensivtäter

22.10.2014 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Jugendhilfeausschusses setzen zu lassen. 

Mit dem "Haus des Jugendrechts" wurde in Köln 2009 ein neues Kapitel in der Kriminalprävention aufgeschlagen. Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Polizei sowie der Jugendgerichtshilfe arbeiten zusammen unter einem Dach, um jugendliche Intensivtäter zwischen 14 und 20 Jahren zu betreuen und sie möglichst wieder auf den Pfad der Tugend zu bringen. 

Intensivtäter sind junge Menschen, die fünf Straftaten innerhalb eines Jahres begehen. Einem 14-jährigen Kölner waren im Sommer insgesamt 90 Straftaten zur Last gelegt worden. Ein Indiz dafür, dass seine kriminelle Karriere bereits sehr jung begonnen haben muss.

Die Betreuung im Haus des Jugendrechts endet, wenn die Jugendlichen mindestens sechs Monate keine Straftat begangen haben. Ein weiteres Jahr werden sie beobachtet. 

Unsere Sorge gilt jugendlichen Intensivtätern, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben bzw. junge Erwachsene mit einschlägigen Erfahrungen, die das 21. Lebensjahr vollenden. 


In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Inwieweit werden jugendliche Straf- bzw. Intensivtäter betreut, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben?
2. Welche Maßnahmen könnten bei Jugendlichen unter 14 Jahren angewandt werden, um präventiv tätig zu werden?
3. Wie abrupt endet die Fürsorge für Jugendliche, die während ihrer Betreuung bzw. Beobachtung das 21. Lebensjahr vollenden?
4. Welche Anschlussmaßnahmen gibt es für junge Erwachsene, die weiterer Beobachtung oder Betreuung bedürfen? 

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