Kein Godorfer Hafen-Ausbau ohne Wirtschaftlichkeit

28.01.2004 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 12.02.2004 setzen lassen: Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln spricht sich gegen einen neuen Planfeststellungsantrag der HGK AG zur Vorbereitung eines Ausbaus des Godorfer Hafens aus, solange die Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist. Vor der Einreichung eines solchen Antrages möchte der Rat die Wirtschaftlichkeit des geplanten Ausbauvorhabens im Wege eines Gutachtens durch einen vom Rat auszuwählenden, unabhängigen Gutachter überprüft wissen. Der Rat weist daher seine Vertreter im Aufsichtsrat der HGK an, entsprechend zu votieren. Gleichzeitig weist der Rat seine Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH an, die Vertreter im Aufsichtsrat der HGK anzuweisen, entsprechend zu votieren. 2. Die gutachterliche Wirtschaftlichkeitsüberprüfung soll insbesondere folgende Untersuchungspunkte berücksichtigen: - Entwicklungsperspektiven Schiffsverkehr im Allgemeinen - Wettbewerb Logistikdienstleistungen/Containerumschlag - Marktsituation und -veränderungen - Ausgangslage Kölner Häfen und ihre Vertragsbeziehungen, Kapazitäten und Flächenpotenziale - Ordnungspolitische Aspekte, z.B. Trennung öffentlich-rechtliche Strukturen einerseits und private Anbieter andererseits - Verkehrliche Aspekte, z.B. Gesamtverkehrskonzept und Landesplanung - Umweltrelevante Aspekte, z.B. Wertigkeit des Plangebietes als NSG, Hoch- und Niedrigwasserproblematik inklusive Retentionsräume, Sicherheitsfragen in und um den Hafen - Finanzierungsfragen, z.B. Gesamtkostenanalyse Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 13.05.2004 entsprechende Vorschläge zu den vorstehenden und evtl. weiteren Untersuchungspunkten zu machen und eine entsprechende Beschlussvorlage zur Wirtschaftlichkeitsüberprüfung zu erstellen. Die endgültige Beschlussfassung soll in der Ratssitzung am 24.06.2004 erfolgen. 3. Zur Bestimmung eines Gutachters wird die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung unter Beachtung der evtl. zu berücksichtigenden gesetzlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten. 4. Der Rat bekräftigt in diesem Zusammenhang seinen Beschluss bzw. den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses (StEA) zur verkehrlichen Anbindung des Godorfer Hafens mittels eines sog. Overflys zur Vermeidung von Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile Godorf und Sürth (Drs. 892/99). Die jüngst in die Diskussion gebrachte Alternative durch Schaffung verkehrsleitender Maßnahmen bei gleichzeitiger Einstellung der Planungen zum Overfly (vgl. Mitteilung im StEA vom 28.11.2003) lehnt der Rat ausdrücklich ab. Die Finanzierung des Overflys wird daher Bestandteil der Gesamtkostenanalyse im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung. Begründung: Die Pläne zum Ausbau des Godorfer Hafens gehen in die 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück. Das Projekt war von Anfang an umstritten. In den letzten Jahren traten Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens immer mehr in den Vordergrund. Zuletzt wurde der Ausbauplan im Jahre 1996/1997 von der Fa. Dornier Consult gutachterlich untersucht mit dem Ergebnis, dass eine Realisierung eines „Hafens der 4. Generation“ grundsätzlich befürwortet wurde. Die Pläne zum Ausbau des Godorfer Hafens zu einem „Hafen der 4. Generation“ waren sodann die Grundlage für den ersten Planfeststellungsantrag der HGK AG, der im März 2001 vom Regierungspräsidenten abschlägig beschieden wurde. Demzufolge haben sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert. Ebenso haben sich sowohl die gesamtwirtschaftliche als auch die verkehrswirtschaftliche Situation sowie andere, vorhabenbezogene Parameter verändert. Daher ist eine erneute Wirtschaftlichkeitsüberprüfung dringend notwendig. Diese muss vor dem erneuten Anlauf der HGK AG zur Erwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses erfolgen, um ein langwieriges Planfeststellungsverfahren mit ungeklärtem Ausgang zu vermeiden. Bereits in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP, „Köln handelt“ vom 28.09.1999 hieß es hierzu: „Beim Ausbau des Godorfer Hafens nehmen wir die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ernst. Vorrang haben die Reserveflächen im Niehler Hafen. An den vom Rat gefassten Beschlüssen zur Planung und Verkehrsanbindung des Godorfer Hafens soll festgehalten werden. Vor dem tatsächlichen Ausbau des Hafens soll allerdings eine erneute Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dabei ist zu prüfen, ob bei optimaler Ausnutzung des Niehler Hafens auf einen weiteren Ausbau des Godorfer Hafens verzichtet werden kann.“ Dies gilt nach wie vor.

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