Konsequenzen aus der Anordnung des Verfassungsgerichts

01.02.2011 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hatte folgende Aktuelle Stunde in der Ratssitzung vom 1. Februar 2011 beantragt, die durchgeführt wurde.

Konsequenzen für die städtischen Finanzen aus der einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichtshofs in Münster, durch die der Landesregierung untersagt wurde, für ihren Nachtragshaushalt weitere Kredite zu Lasten kommender Generationen aufzunehmen.

Begründung:

In einem in der Landesgeschichte einmaligen Vorgang ist der Verfassungsgerichtshof in Münster mit einer einstweiligen Anordnung aktiv gegen das Regierungshandeln der rot-grünen Minderheitsregierung eingeschritten. Die enthemmte Schuldenpolitik von Rot-Grün mit Zuhilfenahme der Linkssozialisten ließ offensichtlich dem Verfassungsgerichtshof keine andere Wahl, als unverzüglich die Notbremse zu ziehen, um Schaden vom Land abzuwen-den.

Sollte nun der Nachtragshaushalt und damit die Verschuldungspolitik der rot-grünen Landesregierung in der Hauptverhandlung als verfassungswidrig eingestuft werden, wäre zwangsläufig damit auch der Haushaltsentwurf 2011 gesetzeswidrig aufgestellt und hinfällig.

Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushaltes 2010 und des Haushaltes 2011, auch dies wäre eine historische Fehlleistung einer Landesregierung ohne Beispiel, hätte direkte Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen und damit auf den städtischen Haushalt, auf die sich die Kölner Politik frühzeitig einstellen sollte. Die Aktuelle Stunde soll dazu dienen, mögliche Konsequenzen und Reaktionen der Stadt Köln im Rat zu erörtern.

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