Maßnahmen zur Verbesserung des Winterdienstes

10.01.2011 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen lassen.

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Rechtsgrundlage, auf der die AWB GmbH & Co. KG („AWB“) die Winterdienstleistungen für die Stadt Köln erbringt, dahingehend abzuändern, dass 

- ein verbindlicher Pflichtenkatalog für die Auftragnehmerin (AWB) definiert bzw. abgeändert wird und hierbei die Ergebnisse der Schlechtleistung der AWB aus dem Winterdienst 2010/2011 einfließen,

- für den Fall der Verletzung des Pflichtenkataloges ein spürbares Sanktionssystem installiert wird (Vertragsstrafe, Minderungsansprüche, Sonderkündigungsrecht etc.),

- ein objektives und kurzfristig reaktionsfähiges Kontrollsystem bezüglich der Qualität der Winterwartung installiert wird. 

2. Der Rat der Stadt Köln weist seine Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat der AWB dahingehend an, 

a) in Verhandlungen mit den Geschäftsführern der AWB einzutreten mit der Maßgabe, 

(1) verbindliche und messbare Ziele für die Winterwartung („Winterziele“) der Stadt Köln in die Geschäftsführeranstellungsverträge z.B. als Leistungskatalog, Leistungsbeschreibung oder Zielvereinbarung etc. aufzunehmen. 

(2) für den Fall einer Verletzung der Winterziele ein Sanktionssystem in den Geschäftsführeranstellungsverträgen zu installieren, z.B. durch Vergütungs-, Bonusreduzierung, Vertragsstrafe, Definition eines wichtigen Grundes für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des GF-Anstellungsvertrages etc.

b) bei der Neubesetzung des Geschäftsführeramtes 

(1) in der Ausschreibung zu dieser Position Kenntnisse und Fertigkei-ten idealerweise bei Winterdiensten, Personalplanung oder Logistik zu erfordern,
(2) bei der Personalvorauswahl ein Personalberatungsunternehmen einzuschalten und
(3) die unter Ziffer 2 a) gennanten Punkte in den abzuschließenden Geschäftsführeranstellungsvertrag aufzunehmen.

Begründung:

Die Winterwartung auf den Straßen im Stadtgebiet Köln im Dezember 2010 war ungenügend. Die dahingehende Berichterstattung in den lokalen Medien bedarf keiner Weiterungen. 

Ausweislich § 5 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln erfasst die Winterwartung der Fahrbahnen

1. das Räumen von Schnee,
2. das Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte.

Zuständigkeit, Art, Umfang und Zeit der Winterwartung werden in einem Winterwartungsplan geregelt, der vom Oberbürgermeister aufgestellt wird. 

In Köln sind die AWB mit dem Winterdienst betraut. 

Insbesondere am Abend des 13.12.2010 kam es zu (im übrigen wetterdienstlich nachweisbar vorhergesagten) Schneefällen, die auf den Fahrbahnen der Stadt Köln nicht beseitigt werden konnten. 

Wie der Presse zu entnehmen war, führt die AWB die ungenügende Räumung zurück auf 

a) mangelnde Belieferung mit Streusalz trotz anderslautender vertraglicher Vereinbarungen mit Lieferanten,
b) falsche Einschätzung der Wetterlage,
c) unflexible Schicht- und Einsatzpläne.

Trotz Ende des Schneefalles gegen 22.00 Uhr begann der Winterdienst erst am darauffolgenden Morgen, angeblich um 4.00 Uhr. 

Wie der Presse zu entnehmen war, gelang es darüber hinaus selbst dem Oberbürgermeister nicht, an den Weihnachtstagen einen diensthabenden Verantwortlichen bei der AWB über die dafür vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten zu erreichen. 

Ungeachtet des Umstandes, dass im November/Dezember 2010 allen Ernstes diskutiert wurde, eine sogenannte Winterdienststeuer einzuführen, liegt die Bringschuld für eine ordnungsgemäße Winterwartung unserer Straßen beim Oberbürgermeister bzw. der AWB. 

Trotz der offensichtlichen Schlechterfüllung der öffentlichen bzw. vertraglichen Aufgaben, kam es nicht zu spürbaren Reaktionen oder Sanktionen für die unstreitig ungenügende Winterwartung. 

Weder ist bekannt, dass die Schlechterfüllung der AWB im Verhältnis zur Stadt Köln irgend-welche Konsequenzen hätte, z. B. Minderung, Kosteneinsparungen etc. - noch ist bekannt, ob die verantwortlichen Organe der AWB aufgrund ihrer Geschäftsführeranstellungsverträge in irgendeiner Weise in die Haftung genommen werden können. 

Nach Auffassung der FDP-Ratsfraktion ist es erforderlich, durch die Installation eines 
Verantwortungs- und Haftungssystems zukünftig bestmögliche Winterwartung sicherzustellen.

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